Original geschrieben von Florian kommen
Der SBI/KBI darf z. B. auch den Scanner auf dem Kanal den er unter sich hat verwenden. Auch in den eigenen 4 Wänden.

So hab ich es mal mitbekommen. Falls es nicht so sein sollte dann belehrt mich eines besseren.
Und wo steht das ????
Bisher werden nur Vermutungen geäußert, nichts greifbares.
Auch ein SBI/KBI darf keinen Scanner zum Abhören des BOS-Funks betreiben.
mfg