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Thema: BOS-Funk hören mit Genehmigung

  1. #31
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    Hallo !

    Genau so einen Fall kennen ich persönlich auch, da wurde der Scanner nach den Ermittlungen vom STA wieder ausgehändigt, mit dem Zusatz das der Scanner als solches ja nicht verboten sei, weil CE-Kennzeichnung ...

    Darauf ankommen lassen wollte ich es dennoch nicht !

    MfG

  2. #32
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    Ich verweise gerne wieder auf Das Telekommunikationsgesetz:


    Alles ausführlich :

    http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s1190.pdf

    sogar für einen (Stats)Anwalt schwer zu verstehen.

    Gruß
    Andy
    hallo i bims 1 DME

  3. #33
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    Hallo,

    Original geschrieben von AndyBOS
    Ich verweise gerne wieder auf Das Telekommunikationsgesetz:


    Alles ausführlich :

    http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s1190.pdf

    sogar für einen (Staats)Anwalt schwer zu verstehen.
    was sollen uns diese weise gemeinten Worte wohl sagen???


    Gruß
    Sebastian

  4. #34
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    Da kann sich jeder mal das Telekommunikationsgesetz anschauen und verstehen warum sollche verwirrende Rechtssitusationen geschehen wie im Falle von HEIKO!!

    Der Teil sieben ist hierfür sehr interessant!!

    Rechtssprechungen über das Abhören siehe hier:


    http://www.hurcks.de/funkempfang/1le...Scannerbetrieb


    Es wurden mehrere Verfahren eingestellt
    hallo i bims 1 DME

  5. #35
    grisou Gast
    Nocheinmal zur Klarstellung:
    Wenn ich (legal) als FF-Angehöriger einen Pieper mit mir trage, ist der - klar- nur auf "Alarm" gestellt. Wenn nun eine Alarmierung aufläuft, darf ich _dann_ auf mithören schalten? Ich bin ja ab dem Moment (spätenstens) im Dienst.

    gruß,

    Grisou

  6. #36
    Bendix 4123 Gast
    Vielleicht sollte man erst mal klären, wozu der Herr oder die Dame den Funk "in den Privaträumen" außerhalb seiner Dienstzeit mithören will.

    Im Regelfall ruft ihn die Lst. doch sowieso an, wenn sich eine Lage ergibt, die sein Handeln erfordert.

    zum Thema Scanner und BOS.

    Als Fakt ist, das ein Scanner kein BOS-Gerät ist. Fakt ist auch, das ich damit wissentlich nur Sendungen hören darf, die für alle bestimmt sind. Fakt ist auch, das wenn ich mal BOS-Funk höre, das ich das ganze dann geheim halten muss, keinem dritten mitteilen darf etc. und Fakt ist auch, das wenn ich absichtlich und wissentlich mit einem Scanner BOS höre (egal wer ich bin oder wie hoch meine Position ist) dann mache ich mich strafbar und Fakt ist auch, das der Scanner dann als Tatmittel eingezogen wird. Und somit ist ein Ermittlungsverfahren eröffnet.

    Und Fakt ist sicher auch, das ich als Feuerwehrbeamter oder Mitglied einer FF schon mal gar nicht aber auch ganz und gar nichts auf dem Polizeifunk zu suchen habe.

    Ich denke, das die Rechtssprechung hier ganz eindeutig ist und wenn diverse Sta´s keine Lust haben, ein Verfahren zu beenden, dann liegt es sicher nicht an der Rechtslage.


    Man darf einen Scanner besitzen, man darf ihn auch einschalten und Omas Heimatsender hören aber keinesfalls BOS-Funk etc. und wenn ich von der zuständigen Behörde einen Funkrufnamen zugeteilt bekomme, dann kann ich mir freilich auch ein gescheides BOS-Gerät kaufen oder wozu brauch ich nen Funkrufnamen, wenn der Scanner doch sowieso net senden kann =)).


    Und wenn ein KBI oder ähn. in seinem PrivatPKW SoSi und FuG eingebaut hat, so hat er sich trotzdem an die Geheimhaltepflicht etc. zu halten d.h sobald Mutti und Kind samt Kegel im Auto sind, dann ist das Ding auszumachen !

    Und wenn ich unbedingt BOS-Funk hören muss, dann sind das nur Geräte die vorher von

    Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
    Referat B 7 - Technisches Prüfzentrum
    St. Augustiner Straße 86
    53225 Bonn

    gepüft und mit entsprechender Nummer versehen sind.


    und mir persönlich würde es eh auf den Sack gehen, den ganzen Tag in der Dienststelle das gesabbel zu hören und dann zu Hause gehts weiter ! Gibt es nicht auch mal Tageszeiten, wo man mal ganz froh ist, nicht den Spruch zu hören "kanal freihalten Funkalarmierung" oder "eimal Inpol/Zevis bitte, komme mit Kennzeichen Berta Trennung" blabla
    Geändert von Bendix 4123 (11.01.2006 um 12:41 Uhr)

  7. #37
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    Original geschrieben von Bendix 4123

    Und wenn ich unbedingt BOS-Funk hören muss, dann sind das nur Geräte die vorher von

    Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
    Referat B 7 - Technisches Prüfzentrum
    St. Augustiner Straße 86
    53225 Bonn

    gepüft und mit entsprechender Nummer versehen sind.
    Es gibt mindestens noch eine weitere Prüfstelle, nämlich die Landesfeuerwehrschule BaWü in Bruchsal.

    IIRC hat auch das PTI NRW auch schon mal ein "Bapperl" vergeben (Motorola EXPO als FuG11a).

    MfG

    Frank

  8. #38
    Bendix 4123 Gast
    ja ok bruchsal gibt es auch noch wollte jetzt nich alle adresse etc. hier aufführen hätte dann wohl den Rahmen etwas gesprengt =))

    Außerdem gehts ja auch nur darum, wer was mit wem und was darf ...
    Geändert von Bendix 4123 (11.01.2006 um 13:04 Uhr)

  9. #39
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    Info

    In der März ( 1998 ) Ausgabe der Fachzeitschrift " Radio hören und Scannen" aus dem VTH-Verlag wird folgendes berichtet:

    Der verantwortliche Redakteur der Zeitschrift hat ende 1997 vor dem Amtsgericht Burgdorf / Hannover ein erstes Urteil gewonnen.
    In der aufsehenerregenden Begründung wurde zum ersten Mal klar definiert, was man mit einem Radio-Scanner hören darf!
    Nämlich ALLES, was NICHT verschlüsselt ist! Also auch: Polizeifunk, Flugfunk, Mobiltelefone, etc. (Aktenzeichen Az 4DS / 16JS 7932/97)

    In der Urteilsbegründung heisst es:
    Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer Funkanlage, dafür zu sorgen, daß Nachrichten, die für die Funklage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird, daß der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist.

    Damit ist im Sinne des Abhörverbotes des Telekommunikationsgesetzes ALLES ÖFFENTLICH UND FREI HÖRBAR, was mit einem ganz normalen Radio-Scanner empfangen werden kann.

    Wer NICHT ABGEHÖRT WERDEN WILL MUß HINGEGEN SELBST FÜR SCHUTZ SORGEN. Beispielsweise durch eine Verschlüsselung. Und die muß sogar laufend dem Stand der Abhörtechnik angepasst werden!

  10. #40
    grisou Gast
    Also, bitte nicht böse sein wegen der neuen Nachfrage; aber ich habe hier vor Ort ein echtes Problem mit "ach-so-wichtigen" Leuten, die meinen, alles besser zu wissen; und der Landesdatenschutzbeauftragte in NS hüllt sich leider auch in Schweigen.

    Situation: aktives Mitglied einer FF, hat einen FME. Dieser steht selbstverständlich nur auf "Alarm". Jetzt wird Alarm ausgelöst, d.h., ab diesem Moment ist der FM doch im Dienst, wenn er denn einsatzbereit ist.

    Darf er dann (und erst dann!), und nur für die Dauer des Einsatzes, den FME auf "Mithören" stellen oder nicht?

    Ich wäre wirklich für eine fundierte Stellungnahme sehr dankbar.

    Gruß,

    Grisou

  11. #41
    Bendix 4123 Gast
    der allgemeinen Rechtsauffassung und wenn man die AVO der entsprechenden Gesetzlichkeiten richtig liest, so würde ich sagen ja aber :

    es darf kein Dritter mithören und der FME muss freilich eine BOS-Zulassung besitzen

    Ist ja wie bei der Versicherung: die greift ja auch ab dem Auslösen des FME bzw. der Alarmierung durch die LST.

    wobei ich mir vorstellen kann, das sich da so noch keiner drüber gedanken gemacht hat

    ist halt immer die frage dann nach dem sinn und zweck des mithörens
    Geändert von Bendix 4123 (12.01.2006 um 21:16 Uhr)

  12. #42
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    Zweck würde ich z.B. beim Maschinisten oder beim Melder sehen.
    Einer muß ja den Funk besetzten. Mit offenem Melder kann er dann auch ein paar Meter vom Auto weg und anderen unter die Arme greifen und hat doch ein Ohr am Funk.

    duese

  13. #43
    Bendix 4123 Gast
    habt ihr keine handgeräte ? ich dachte, es geht darum, das er hören will, wenn er zu hause aus dem bett geworfen wird ?

  14. #44
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    Moin moin,

    so weit ich weiss, dürfen nur Funksprüche von jemanden mitgehört werden, die auch für ihn bestimmt sind. NACH einer Alarmierung ist dies aber nicht der Fall, zumindest kann ich mir keinen Fall vorstellen, bei dem das Sinn machen würde, mit jemandem Kontakt aufzunehmen, der keine Möglichkeit hat, den empfangenen Funkspruch zu bestätigen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  15. #45
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    Mach meiner Meinung nach schon Sinn.
    Beispiel: Maschinist eine LF/TLF.
    Hilft einem Trupp 20m vom Fahrzeug entfernt Beleuchtung aufzustellen.
    In der Entfernung versteht man normalerweise keinen Funk mehr vom Fahrzeug. Hat er einen Melder auf laut dabei schon und ist im Zweifel in 20s am Funk -> langt doch.

    Dem Angrifftrupp bringt freilich ein offener Melder nix. Is klar.

    @Bendix:
    4m Handgeräte gibts bei der Feuerwehr nur in Ausnahmefällen und wenn dann für den Kommandant oder aufwärts.
    2m ist nur Einsatzstellenfunk, aber um den gehts hier ja nicht.

    duese

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