Moin moin,

so weit ich weiss, dürfen nur Funksprüche von jemanden mitgehört werden, die auch für ihn bestimmt sind. NACH einer Alarmierung ist dies aber nicht der Fall, zumindest kann ich mir keinen Fall vorstellen, bei dem das Sinn machen würde, mit jemandem Kontakt aufzunehmen, der keine Möglichkeit hat, den empfangenen Funkspruch zu bestätigen.

Gruß, Mr. Blaulicht