In diesem Fall wäre es ja ein Dienstfahrzeug. Streng genommen darf er, wenn er das Fahrzeug privat nutzt, den Funk nicht mithören.
Aber das war ja nicht gefragt.
mfg
In diesem Fall wäre es ja ein Dienstfahrzeug. Streng genommen darf er, wenn er das Fahrzeug privat nutzt, den Funk nicht mithören.
Aber das war ja nicht gefragt.
mfg
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
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