Original geschrieben von DJUwert
§ 85, Telekommunikationsgesetz ist untersagt JEDEM, auserdienstlich mitzuhören!

Da kann auch der SBI nicht immer Legal mithören.
So pauschal kannst das nicht sagen ... sie die vorher hochgeladene bekanntmachung des StMI Bayern.

- Ansprechpartnern der Führungsgruppe Katastrophenschutz,
- KBR/SBR, KBI/SBI und KBM/SBM,
- vorab benannten örtlichen Einsatzleitern,
- Ortsbeauftragten des Technischen Hilfswerks und
- tragbaren Meldeempfängern in Feuerwehrgerätehäusern.

Diese dürfen alle jederzeit den Kanal mithören ...
das trifft zumindest auf Bayern zu und ich denke mal das es in anderen Bundesländern sowas auch gibt.