Original geschrieben von DJUwert
§ 85, Telekommunikationsgesetz ist untersagt JEDEM, auserdienstlich mitzuhören!
Da kann auch der SBI nicht immer Legal mithören.
So pauschal kannst das nicht sagen ... sie die vorher hochgeladene bekanntmachung des StMI Bayern.
- Ansprechpartnern der Führungsgruppe Katastrophenschutz,
- KBR/SBR, KBI/SBI und KBM/SBM,
- vorab benannten örtlichen Einsatzleitern,
- Ortsbeauftragten des Technischen Hilfswerks und
- tragbaren Meldeempfängern in Feuerwehrgerätehäusern.
Diese dürfen alle jederzeit den Kanal mithören ...
das trifft zumindest auf Bayern zu und ich denke mal das es in anderen Bundesländern sowas auch gibt.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.