Hallo,

Ich denke ein großes Problem in diesem Threat ist die unteschiedliche Auffassung der Begriffe PRIVAT und DIENSTLICH.

Also zuerst mal darf hier in Deutschland wohl ABSOLUT NIEMAND!!! Privat den BOS Funk Mithören, wohl aber aus dienstlichen Gründen in Privater Umgebung! auch ausserhalb eines konkreten Einsatzes Mithören.

Wie liegt nun (für mich) der Unterschied?
Unter privaten Mithören versteht man (oder vieleicht auch nur ich?) das Mithören nur aus Neugier, Langeweile oder was für gründen auch immer.

Unter dem dienstlichen Mithören verstehe ich nun alle Fälle,wo ich die Begründete Annahme habe, durch das Mithören taktische Vorteile für die Erfüllung der dienstlichen Aufgabe gewinnen zu können.


Dies könnte nun sein, wenn zb. der Ortsbeauftrage des THW´s an einen sehr stürmischen Tag den Melder auf Mithören schaltet um zu hören wie viel denn nun Einsatzmäßig in der Umgebung los ist.
Denn dadurch kann er ja die Belastung der FW ´en in der Umgebung mitbekommen und dadurch vieleicht schon abschätzen ob seine Jungs(und Mädels) evtl. gebraucht werden um ggf. vorbereitende Maßnahmen treffen zu können.

Oder der KBI, der von einem kleinen Brandeinsatz erfährt der sich aber vieleicht in einen Waldbrandgefährdeten Gebiet abspielt, wenn er nun Mithört um ohne vor Ort zu sein die Situation verfolgen (und Abschätzen) zu können ist es DIENSTLICH, egal wo er sich befindet und was er sonst noch gerade so macht.

Oder, oder, oder...

Die Grenzen können natürlich sehr fließend sein, Wenn jetzt zb. einem SBI einer FFW (in NRW) auf der Fahrt mit dem Privat PKW ein RTW und NAW mit SOSI entgegenkommt und er nun den Funk mithört weil ihn einfach interessiert warum, so ist es PRIVAT und dürfte nicht erlaubt sein.
Hört er aber nun mit um zu erfahren ob die vieleicht zu einem Unfall oder Feuer in seinem Zuständigkeitsbereich unterwegs wahren, wo seine Jungs vieleicht auch im Einsatz sind oder noch kommen, dann ist es DIENSTLICH und gestattet...
Entscheident ist hier also nur die Absicht die dahinter steht, und die ist ja nicht Nachweisbar!!!

Dies sind nun natürlich nur Beispiele, vieleicht auch nicht die besten. Sie sollen nur MEINE Rechtsauffassung verdeutlichen,
die natürlich von der allgemeinen abweichen kann, da Gesetze und Verordnungen ja immer der Auslegung bedürfen ;-)

Gruß
Carsten