Seite 2 von 5 ErsteErste 12345 LetzteLetzte
Ergebnis 16 bis 30 von 70

Thema: BOS-Funk hören mit Genehmigung

  1. #16
    Cr@sh Gast
    Also im Rettungsdienst bzw. SEG oder KatS darf der Funkbeauftragte BOS Funk auch Privat mithören ebenso der OrgL. Und laut Aussagen von dennen wäre dies auch mit einem Scanner gestattet weil sie eine Berechtigung haben BOS Funk auch Privat zu hören womit sei egal!

  2. #17
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Original geschrieben von Cr@sh

    Und laut Aussagen von dennen wäre dies auch mit einem Scanner gestattet weil sie eine Berechtigung haben BOS Funk auch Privat zu hören womit sei egal!
    Kannst ihnen nen schönen Gruß aus dem Forum sagen...
    die sollen mal die einschlägigen Gesetze lesen ....
    und es ist DEFINITIV verboten mit nem Scanner BOS Funk abzuhöhren.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #18
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    309
    § 85, Telekommunikationsgesetz ist untersagt JEDEM, auserdienstlich mitzuhören!

    Da kann auch der SBI nicht immer Legal mithören.
    Halbzeit, foste!!!

  4. #19
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Original geschrieben von DJUwert
    § 85, Telekommunikationsgesetz ist untersagt JEDEM, auserdienstlich mitzuhören!

    Da kann auch der SBI nicht immer Legal mithören.
    So pauschal kannst das nicht sagen ... sie die vorher hochgeladene bekanntmachung des StMI Bayern.

    - Ansprechpartnern der Führungsgruppe Katastrophenschutz,
    - KBR/SBR, KBI/SBI und KBM/SBM,
    - vorab benannten örtlichen Einsatzleitern,
    - Ortsbeauftragten des Technischen Hilfswerks und
    - tragbaren Meldeempfängern in Feuerwehrgerätehäusern.

    Diese dürfen alle jederzeit den Kanal mithören ...
    das trifft zumindest auf Bayern zu und ich denke mal das es in anderen Bundesländern sowas auch gibt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #20
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hallo,

    Ich denke ein großes Problem in diesem Threat ist die unteschiedliche Auffassung der Begriffe PRIVAT und DIENSTLICH.

    Also zuerst mal darf hier in Deutschland wohl ABSOLUT NIEMAND!!! Privat den BOS Funk Mithören, wohl aber aus dienstlichen Gründen in Privater Umgebung! auch ausserhalb eines konkreten Einsatzes Mithören.

    Wie liegt nun (für mich) der Unterschied?
    Unter privaten Mithören versteht man (oder vieleicht auch nur ich?) das Mithören nur aus Neugier, Langeweile oder was für gründen auch immer.

    Unter dem dienstlichen Mithören verstehe ich nun alle Fälle,wo ich die Begründete Annahme habe, durch das Mithören taktische Vorteile für die Erfüllung der dienstlichen Aufgabe gewinnen zu können.


    Dies könnte nun sein, wenn zb. der Ortsbeauftrage des THW´s an einen sehr stürmischen Tag den Melder auf Mithören schaltet um zu hören wie viel denn nun Einsatzmäßig in der Umgebung los ist.
    Denn dadurch kann er ja die Belastung der FW ´en in der Umgebung mitbekommen und dadurch vieleicht schon abschätzen ob seine Jungs(und Mädels) evtl. gebraucht werden um ggf. vorbereitende Maßnahmen treffen zu können.

    Oder der KBI, der von einem kleinen Brandeinsatz erfährt der sich aber vieleicht in einen Waldbrandgefährdeten Gebiet abspielt, wenn er nun Mithört um ohne vor Ort zu sein die Situation verfolgen (und Abschätzen) zu können ist es DIENSTLICH, egal wo er sich befindet und was er sonst noch gerade so macht.

    Oder, oder, oder...

    Die Grenzen können natürlich sehr fließend sein, Wenn jetzt zb. einem SBI einer FFW (in NRW) auf der Fahrt mit dem Privat PKW ein RTW und NAW mit SOSI entgegenkommt und er nun den Funk mithört weil ihn einfach interessiert warum, so ist es PRIVAT und dürfte nicht erlaubt sein.
    Hört er aber nun mit um zu erfahren ob die vieleicht zu einem Unfall oder Feuer in seinem Zuständigkeitsbereich unterwegs wahren, wo seine Jungs vieleicht auch im Einsatz sind oder noch kommen, dann ist es DIENSTLICH und gestattet...
    Entscheident ist hier also nur die Absicht die dahinter steht, und die ist ja nicht Nachweisbar!!!

    Dies sind nun natürlich nur Beispiele, vieleicht auch nicht die besten. Sie sollen nur MEINE Rechtsauffassung verdeutlichen,
    die natürlich von der allgemeinen abweichen kann, da Gesetze und Verordnungen ja immer der Auslegung bedürfen ;-)

    Gruß
    Carsten

  6. #21
    Registriert seit
    24.09.2005
    Beiträge
    475
    Also ich weiß soviel:

    Gut, das habe ich auch nur gelesen, aber trotzdem:

    Ein Feuerwehrbeamter darf nur innerhalb seiner Dienstzeit am BOS-Funk teilnehmen, das gilt sicherlich auch nur für das Empfangen. Abends beim Abendbrot dürfte er das nicht.

  7. #22
    Registriert seit
    24.09.2005
    Beiträge
    475
    Anscheinend wurde meine Aussage wohl falsch verstanden.
    Ich sagte, ausserhalb seiner Dienstzeit, das heißt wenn er nicht im Feuerwehrauto etc. sitzt und keine Aufträge bearbeiten muss, dann ist es ihm nicht erlaubt zu funken, oder halt nur zu empfangen.

    Innerhalb seiner Dienstzeit ist das natürlich erlaubt!

  8. #23
    Registriert seit
    24.09.2005
    Beiträge
    475
    Mensch ist das so schwer zu verstehen?? Lies bitte mal den ganzen Inhalt eines Beitrags!!

    Ich zitiere mich:

    dann ist es ihm nicht erlaubt zu funken,

    oder halt nur zu empfangen.
    Das soll heißen, es ist ihm weder erlaubt zu funken noch zu empfangen...

  9. #24
    Registriert seit
    04.08.2003
    Beiträge
    20
    Es gibt halt eben Leute die Lesen die BBeiträge in Foren unr Quer und schnappen dann zusammenhanglose Wörter auf und Interpretiern sich dann Ihre eigenen Sachen daruas und stellen dann überflüssige fragen. Ich glaube diese könnten die Personen vermeiden wenn wie gesagt die Beiträge vollständig gelesen werden

  10. #25
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    274
    Hey ihr braucht euch alle nicht anzugiften!!

    Ruhig blut!!!


    Ich kenne jemanden der eine Tätigkeit als Funkwart ausübt und der hat ein offiziell genehmigtes Funkgerät in seinem Auto!!!

    Das schreiben mit der Genehmigung hab ich auch gesehen.

    Soweit ich weiß lief die genehmigung über den Bürgermeister und dann über die RegTep.

    wäre aber schwer ranzukommen

    Gruß
    Andy

  11. #26
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Original geschrieben von AndyBOS
    Hey ihr braucht euch alle nicht anzugiften!!

    Ruhig blut!!!


    Ich kenne jemanden der eine Tätigkeit als Funkwart ausübt und der hat ein offiziell genehmigtes Funkgerät in seinem Auto!!!
    Ist bei uns auch so.
    Hat einen offiziellen Funkrufnahmen vom KatS
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #27
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    274
    Ja genau einen Funkrufnamen hat bei uns der Stadtverbands Funkbeauftragte.


    Den ich meine der hat keinen eigenen Namen, aber ich informiere mich mal!!!

  13. #28
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    274
    Ich nehme es zurück!!!


    Er ist Gemeindefunkbeauftragter!!
    Die Genehmigung spezialisiert sich dann auch auf einen eigenen Funkrufnamen!!!

    Der Dann über die Gemeinde, die zuständige Stadt und der RegTep genehmigt ist!!!

  14. #29
    Bundesgrenzschutz Gast
    ts ts ts....
    außerdienstlich niemand....fakt....
    es sei denn jemand ist bei irgendeiner behörde 24 STD im dienst...
    (aktiv+bereitschaft) sowas soll es auch geben...
    hab ich recht @ebi ?

  15. #30
    visionshirt_com Gast

    guten Abend zusammen

    dann möchte ich nun eine kleine, mir vor kurzem widerfahrende, Schilderung zu Eurer Diskussion beitragen.
    Durch einen dummen Zufall (Nummernschild verloren) bekam ich in meiner Wohnung Besuch von zwei netten Beamten in grün, die mir mein Kennzeichen freundlicherweise gleich vorbeibrachten.
    Die nette Stimmung schlug jedoch jäh um, als die Herren Ihr Revier lauter von meinem Schreibtisch hörten als aus der mitgeführten 2m Quäke. Lange Rede kurzer Sinn, Gerät wurde sichergestellt und mir wurde erklärt das ich in den kommenden Wochen Post von der Staatsanwaltschaft bekäme. Alles Reden und jegliche Erklärungsversuche waren zwecklos.
    Fast 4 Wochen später bekam ich überraschenderweise erneut Besuch von den netten Herren. Sprachlos wurde ich, als selbige sich bei mir höflichst entschuldigten und mir meinen Scanner übergaben.
    Die Erklärung hierfür: Die zuständige Staatsanwaltschaft lehnte eine Verfolgung der Sache ab. Grund hierfür ist das gültige EG-Recht welches, wie so manch anderes auch, nicht mit den TKG in Deutschland im Einklang steht. Nach diesem EG-Recht dreht sich die Verantwortung über "nicht öffentlich" dem jenigen zu, der für die Verbreitung verantwortlich ist. Im Klartext, wenn jemand sendet, und dieses nur eine "geschlossene Benutzergruppe" empfangen soll, ist auch er dafür verantwortlich, entsprechende Massnahmen zu treffen, das dies so ist. (Siehe Premiere, selbes Problem) Solange nun der Empfänger selbst nicht verboten ist (CE Zeichen, Radioempfang möglich weil dadurch "Weltempfänger") ist das reine "Hören" keine Straftat. Es wird allerdings eine solche, wenn man die hierbei gehörten Dinge in irgendeiner Form verwendet oder auch nur weitergibt, oder Dritten das Zuhören ermöglicht, es könnte ja sein das dieser Dritte gar nichts hören will o.Ä.
    So, ich habe zwar kein EG-Recht studiert, geschweigedenn mehr als notwendig gelesen, mein Anwalt hat mir jedoch bestätigt das der Staatsanwalt vollkommen richtig entschieden hat.
    Ob richtig oder nicht war/ist mir auch nicht so wichtig, hauptsache ich bin mit heiler Haut aus der Situation rausgekommen.

    Fazit: Sogar Staatsanwälte sind sich nicht sicher was nun wie, für wen und zu welcher Zeit gültig ist und wer beim BOS Spiel mitmachen darf und wer nicht.
    Hmmm irgendwie ist es aber dann auch langweilig wenn es "gestattet" oder "geduldet" wird.


    Viele Grüße aus dem westl. Teil NRWs

    Heiko

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •