Hallo,
Also Amtshilfe wird m.w. auch berechnet, zumindest wird am Budget der Behörden untereinader "umgebucht"...
Den Führerschein hast du mit sicherheit in DL nicht Umsonst bekommen, auch die Erstaustellung nicht!
Bereits bei dem Antrag um die Prüfung überhaupt machen zu dürfen musst du bereits an das Straßenverkehrsamt bezahlen.
Bei mir wahren das (1997, KL3 ) so rund 60DM, da war auch der Preis für den FS selbst mit dabei.
Das Strassenverkehrsamt prüft diesen Antrag dann, (beim Srstantrag nur Formsache, die schauen nur ob EH und Sehtest vorliegt und ob evtl. eine Sperrzeit eingetragen ist) und stellt dann den FS aus (bzw. gibt den jetzt in Auftrag). Dieser geht dann mit den anderen Paieren zum TÜV, wo er in den großen Tresor kommt bis die Fahreignung nachgewiesen wurde (natürlich auch gegen nicht geringe Bezahlung, aber die geht ja nicht ans Amt)
Nur wickelt normalerweise die Fahrschule dieses ganze Prozedere ab, wobei diese Gebüren dann im Preis der Fahrschule enthalten sind, deshalb nimmt man sie nicht wahr...
Übrigends musst du ja auch deine abgelaufenen Ausweise und Pässe, sowie beim FS Kl C. die neuaustellung immer wieder neu bezahlen, obwohl da ja kein eigenverschulden vorliegt...
Also Umsonst ist bei unseren Behörden fast nichts...
Allerdings bin ich der Meinung, das die FW für bestimmte Tätigkeiten Geld verlangen kann und sollte (Fehlalarm BMA, Einsätze durch Dummheit oder Faulheit anderer und selbstverständlich vorsätzliche Falschalamierung), da der allgemeinheit dadurch unnötige! Kosten entstehen.
Aber nicht für Einsätze die definitionsgemäß Aufgabe der FW sind und wo kein grobes Eigenverschulden vorliegt.
Da ist es Aufgabe der Allgemeinheit diese Kosten zu tragen...
Gruß
Carsten




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