Original geschrieben von Löschi
Hi,
Ich finde das völlig in Ordnung das bestimmte THL bezahlt werden müßen, solange keine direkte Gefahr für Leib und Leben besteht.
VKU's mit auslaufender Flüßigkeit werden bei uns meisten durch den Abschleppdienst mit erledigt und den muß man ja auch bezahlen.
Für alle Hilfeleistungen ohne Gefahr im Verzug die auch durch andere private Unternehmen erledigt werden könnten wird eine Rechnung gestellt. Natürlich sollte der Betroffende darüber im Vorfeld unterrichtet werden. Das ist seit Jahren gängige Praxis bei uns.


Holger
So schauts aus. Solange keine Gefahr für Leib und Leben besteht bzw. jemand anders den Job erledigen könnte - warum nicht? Vielleicht gehen dann mal die "Unwettereinsätze", wo die Leute die Feuerwehr rufen, weil 1cm Wasser im Keller steht, etwas zurück...^^