Moin!
Solche "Einsätze" sind IIRC in Hessen lt. HBKG nicht zulässig und evtl. in anderen Bundesländern auch nicht. Dummerweise finde ich den Paragraph nicht.Original geschrieben von Löschi
Für alle Hilfeleistungen ohne Gefahr im Verzug die auch durch andere private Unternehmen erledigt werden könnten wird eine Rechnung gestellt. Natürlich sollte der Betroffende darüber im Vorfeld unterrichtet werden. Das ist seit Jahren gängige Praxis bei uns.
Ich persönlich finde es nicht verwerflich, dass Rechnungen gestellt werden. Die Fahrzeuge und andere Ausrüstung kosten ja schließlich ne Menge Geld und selbst wenn man alles in Rechnung stellen würde, käme das Geld nunmal nicht rein. Abgesehen davon gibts ja, wie bereits schon erwähnt, Versicherungen.
Gruß,
Patrick