Hallo!

Das die Feuerwehr als Kommerzieller "Schlüsseldienst" tätig wird, ist eine rechtlich fragliche angelegenheit ... Gilt es doch in erster Linie Gefahren abzuwenden und wenn dadurch die Einsatzfähigkeit beeinträchtigt wird ist das schon bedenklich.

Hier, wird die Feuerwehr nur zur Hilfeleistung zum " Türöffner " und nicht weil jemand seinen Schlüssel vergessen hat. Nur wenn Gefahr in Verzug ist z.b. Essen auf dem Herd, Hilflose Person in der Wohnung oder Baby bzw. Kleinkind in Gefahr ...

MfG