Original geschrieben von DG3YCS
Allerdings bin ich der Meinung, das die FW für bestimmte Tätigkeiten Geld verlangen kann und sollte (Fehlalarm BMA, Einsätze durch Dummheit oder Faulheit anderer und selbstverständlich vorsätzliche Falschalamierung), da der allgemeinheit dadurch unnötige! Kosten entstehen.
Aber nicht für Einsätze die definitionsgemäß Aufgabe der FW sind und wo kein grobes Eigenverschulden vorliegt.
Da ist es Aufgabe der Allgemeinheit diese Kosten zu tragen...
So sehe ich das auch.
BMA sind meiner Meinung nach als Servicedienstleistung anzusehen. Es steht jeder Firma mit BMA frei eine eigene Werksfeuerwehr zu stellen, bzw. eine BMA nur als "Hausalarm" zu betreiben.
Un vorsätzliche Falschalarmierungen sind sowieso strafbar.
HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!