Ist zwar OT, aber diese Forderung wurde doch bereits erfüllt :-)Zitat von hannibal
mfg
Ebi
Ist zwar OT, aber diese Forderung wurde doch bereits erfüllt :-)Zitat von hannibal
mfg
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Ich mache mit der Bundesnetzagentur weiter
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Hallo,
ich kann nur für meinen Landkreis sprechen (Traunstein/ Bayern)
Die Ausbildung beinhaltete SAN A und B. Über die Kennzeichnung hat man sich mitlerweile ebenfalls geeinigt. Der Begriff "Feuerwehrsanitäter" Setzt sich wohl aus der Tätigkeit bei der FF und dem abgeschlossenen SAN A+B zusammen??
Eine Kennzeichnung ist wohl von Vorteil, weil man die jenigen halt auch gleich erkennt (auch für RD vor Ort ...) und von Ihnen halt auch etwas mehr verlangen kann als von anderen die diese Ausbildung nicht genossen haben.
Im Anhang noch ein Text (Bild) von unserem Kreisfeuerwehrverband
Einheitliche Kennzeichnung Feuerwehrsanitäter
Der Kreisfeuerwehrverband, Fachbereich 2 und die Kreisbrandinspektion Traunstein haben eine einheitliche Funktionskennzeichnung für Feuerwehr-Sanitäter im Landkreis Traunstein festgelegt.
Das Funktionskennzeichen „Sanitätshelfer“, Durchmesser 5 cm, wird jeweils auf der linken und rechten Seite des Feuerwehrhelmes getragen.
Ähnlich der Kennzeichnung des Atemschutzträgers ist die San-Kennzeichnung wieder zu entfernen, wenn der/die Feuerwehrdienstleistende zum San-Dienst nicht mehr geeignet ist.
Dies kann zum Beispiel aufgrund unzureichender Teilnahme an Fortbildungen in diesem Bereich der Fall sein.
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