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Thema: FW Sanis

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    otis112 Gast

    FW Sanis

    Moinsen und Hallöle

    brauch mal eure Hilfe !
    Wer kann mir sagen wo geschrieben steht wieviel Fortbildungsstunden ein Feuerwehr- Sanitäter in welchem Zeitraum haben bzw absolvieren muß.

    Bei Rettungsassistenten ist es ja klar !

    Thanks scho mal im vorraus !

  2. #2
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    Dafür wäre es interessant zu wissen, aus welchem Bundesland du kommst, bzw. für welches Bundesland du das wissen möchtest!

  3. #3
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    nächste frage ...
    was verstehst du unter feuerwehr sanì?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Ich gehe mal von dem Lehrgang Sanitäter in der Feuerwehr (F-San) aus (so heißt der Lehrgang zumindest bei uns in Hessen).

  5. #5
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    hmm wie lang geht denn euer fw sani lehrgang?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
    76440 Gast
    naja, FoBi sind meines wissens nach nur für RD-ausbildungen zwingend, sprich RH/RS/RA ...

  7. #7
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    In Hessen an der Landesfeuerwehrschule 2 Wochen

  8. #8
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    das wäre dann der San A und B oder?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
    otis112 Gast
    A: Schleswig - Holstein

    und die Pflicht ist jedes jahr den sani wiederhohler zu machen nur wo steht das drin .

    Könnte es die FWdv 2 sein ??

  10. #10
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    Also ich kenn San A+B nur vom RD, ich hab aber vom Sanitäter der Feuerwehr geschrieben.

    Kann aber sien das es in anderen Bundesländern anders gennannt bzw. gehandhabt wird.

  11. #11
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    369
    Der F-San in Kassel entspricht einem leicht erweiterten SAN B der Hilfsorganisationen! Bei uns wurde ein Lehrgang von den Johanitern abgehalten, der die Inhalte des Fw-San hatte. War ein um ein WE verlängerter SAN-B!
    Viele Grüße

    Christian

  12. #12
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    In Hessen darf sich laut Erlass jeder der mindestens San A+B hat Sanitäter der Feuerwehr nennen und sollte mit einem blauen Punkt am Helm gekennzeichnet sein.

  13. #13
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    Zitat Zitat von Zonk
    In Hessen darf sich laut Erlass jeder der mindestens San A+B hat Sanitäter der Feuerwehr nennen und sollte mit einem blauen Punkt am Helm gekennzeichnet sein.
    Muss das hier nochmal rauskramen. Kann das jemand so bestätigen? Bspw. mit dem entsprechenden Erlass?

    Danke

  14. #14
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    Also nen Erlass dafür hab ich grad nicht griffbereit, aber jedenfalls haben wir das hier bei uns auch so geregelt, nachdem das von den Kreisbrandmeistern auch so gesagt wurde.

  15. #15
    dozzemer Gast
    Zitat Zitat von Osbornestier
    Muss das hier nochmal rauskramen. Kann das jemand so bestätigen? Bspw. mit dem entsprechenden Erlass?

    Danke
    Bitte schön: http://www.hessen.de/irj/servlet/prt...22222,true.pdf
    Seite 7

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