Es gibt ja nicht nur die Feuerwehr in der BOS-Welt und im Rettungsdienst ist das so, wie beschrieben. Übrigens hat die Einweisung nach TR-BOS nichts mit der Schweigepflicht für med. Personal zu tun. Diese müssen gesondert erfasst werden.Original geschrieben von JBM422
Auch nicht ganz korrekt, (in Bayern ist das vielleicht so), soweit ich jedoch informiert bin, macht man nur einmal pro Laufbahn einen Sprechfunkerlehrgang mit. Der jedoch hat mit der Verschwiegenheitspflicht nichts zu tun. Die verschwiegenheitspflicht gilt zum Beispiel auch beim direkt gesprochenem Wort. Dieses darf nicht von einem Feuerwehrangehörigen an die Öffentlichkeit (Presse) weitergegeben werden. Der Feuerwehrangehörige darf ohne Genehmigung der Wehrleiters nicht einmal eine Aussage vor Gericht machen, wenn dieser Fall etwas mit dem Einsatz zu tun hat.
Und von der Schweigepflicht (zumindest der med.) kann einen nur der Patient selbst, oder ein Richter entheben.
Vielleicht sollte man zu diesem Thema einen neuen Threat aufmachen?





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