Original geschrieben von JBM422
Auch nicht ganz korrekt, (in Bayern ist das vielleicht so), soweit ich jedoch informiert bin, macht man nur einmal pro Laufbahn einen Sprechfunkerlehrgang mit. Der jedoch hat mit der Verschwiegenheitspflicht nichts zu tun. Die verschwiegenheitspflicht gilt zum Beispiel auch beim direkt gesprochenem Wort. Dieses darf nicht von einem Feuerwehrangehörigen an die Öffentlichkeit (Presse) weitergegeben werden. Der Feuerwehrangehörige darf ohne Genehmigung der Wehrleiters nicht einmal eine Aussage vor Gericht machen, wenn dieser Fall etwas mit dem Einsatz zu tun hat.
Der Feuerwehrangehörige muss sehr wohl vor Gericht aussagen, hier zählt die Einverständniserklärung des Betroffenen/Geschädigten, da hat der Wehrführer nix zu melden.

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