Original geschrieben von Backdraft007
Einmal im Jahr hast Du belehrt zu werden und des musst unterschreiben, ebenso wie die Belehrung zur UVV.

Aber in Bayern ist ja bekanntlich alles anders.
Also UVV jährlich das is klar. Aber Schweigepflicht gibts hier nicht.



Aber in Bayern ist ja bekanntlich alles anders. <-- richtig