Original geschrieben von felix000
Also UVV jährlich das is klar. Aber Schweigepflicht gibts hier nicht.



Aber in Bayern ist ja bekanntlich alles anders. <-- richtig
FALSCH! Denn auch in Bayern darf man nur ein BOS-Funkgerät bedienen, wenn man eine Einweisung nach TR-BOS hat und diese muss (auch bei uns in Bayern) jährlich wiederholt werden!!! Wenn eine FF diese Einweisung nicht anbietet, verstoßt ihr eben alle gegen die TR-BOS (auch in Bayern!).