FALSCH! Denn auch in Bayern darf man nur ein BOS-Funkgerät bedienen, wenn man eine Einweisung nach TR-BOS hat und diese muss (auch bei uns in Bayern) jährlich wiederholt werden!!! Wenn eine FF diese Einweisung nicht anbietet, verstoßt ihr eben alle gegen die TR-BOS (auch in Bayern!).Original geschrieben von felix000
Also UVV jährlich das is klar. Aber Schweigepflicht gibts hier nicht.
Aber in Bayern ist ja bekanntlich alles anders. <-- richtig





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