Hi,

das würde ich so nicht sagen, ein CB-Funker darf ja keine Geräte selber bauen bzw. verändern.

Da zugelassene Geräte aber kein entsprechendes Störpotential haben (in der Theorie) ist keine notwendigkeit gegeben dieses sicherheitshalber zu überprüfen, dies hat hat ja schon die in den Verkehr bringende Firma getan.

Wenn aber ein Amateurfunker ein Gerät selber baut bzw. verändert, so ist natürlich das Risiko das störende Nebenaussendungen auftreten viel größer.
Und ebend dieses zu überprüfen ist dann die Plicht(gesetzlich festgelegt) eines jeden selbstbauenden AFU´s, da er für die Störaussendungen im vollen MAße verantwortlich ist und sich halt nicht mit dem Hinweiß auf die Herstellfirma aus der Verantwortung stehlen kann.

Natürlich ist aber ein Scanner nicht das geeignete Mittel um solche Nebenaussendungen festzustellen aber immerhin besser als nichts.

Das ganze war aber auch nur ein konstruiertes Beispiel um die derzeitige Situation darzulegen.
Ob man damit vor Gericht durchkäme...? Allerdings wäre dies die überhaupt einzig sinnige Antwort die mir als PRIVATPERSON auf die Frage warum 4m Frequenzen einfiele.

Strafrechtlich wäre vieleicht auch noch diese Antwort ein Ausweg...???
Ich war in den NL, kurz hinter der Grenze und habe von dort den D-Polizeifunk gehört.
Das wäre dann 1. eine sinnige Antwort, und 2. nichts illegales, da in NL das Abhören des P-Funks und anderer Dienste nicht verboten ist. Allerdings wäre es schon echt dreist ;-)

Gruß
Carsten