DG3YCS widerspricht sich auch in seinem Text....

> Mit einem zugelassenen Scanner darf natürlich jeder CB und AFU Mithören.


wenige Zeilen später :

> (heute ist der Besitz ja erlaubt, nur der Betrieb verboten)

Im neuen TKG steht : "das alleine die Tatsache des Empfangs von Sendungen die nicht für den jeweiligen Empfänger bestimmt sind, strafbar ist" --> Scanner, mit Zulassungszeichen und AFu Frequenzen, CB-Funk, Radio --> alles OK ! BOS-Funk, Flugfunk, Betriebsfunk ---> STRAFBAR !