Und das Ganze kann man noch steigern!
Selbst wenn der Funkamateur BOS-berechtigt ist, d.h. ausgebildet und besonders verpflichtet wurde, darf er mit AFu-Geräten weder am BOS-Funk teilnehmen (das darf man nur mit BOS-Geräten), noch den BOS-Funk damit abhören.
Es ist nämlich grundsätzlich verboten, Aussendungen zu empfangen, die nicht für einen selbst bestimmt sind.
Man darf noch nicht einmal das Vorhandensein derartiger empfangener Aussendungen Dritten mitteilen.
Der Funkamateur, der prahlt, was er alles für tollen BOS-Funk gehört hat, macht sich damit schon strafbar.
Also: Nix mit BOS-Paradies für Funkamateure.
Klingt komisch, ... ist aber so!
(73 de DO7DSL)