Ich meine, DG3YCS hat es in seinen Beiträgen hinreichend erklärt.
Dem ist nichts hinzuzufügen, nur die Aussage:
..(heute ist der Besitz ja erlaubt, nur der Betrieb verboten).. stimmt nicht so ganz.
Wenn ich mit einem Scanner AFU oder Rundfunk höre, ist der Betrieb nicht verboten.
mfg ebi




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