Hallo,

so wird es einem ja auch oft genug vorgebetet. Aber in dem Moment, indem ich die Einschränkung in der UVV "Im Einzelfall" weglasse, impliziere ich die Möglichkeit bei jeder Menschenrettung von den UVV abzuweichen.
Übrigens nur von der UVV und nicht von der FwDV 7. Und hier ist eindeutig festgelegt, daß ein Sicherheitstrupp bereit zu stehen hat, mit ganz wenigen Ausnahmen.
Was bringt es mir denn, wenn ich versuche 1 Menschenleben zu retten aber dafür zwei meiner Männer verliere. Klar kann das auch beim Einsatz mit Sicherheitstrupp passieren, aber da habe ich dann die Kameraden ja zeitnah vor Ort. Und du glaubst gar nicht, wie lange es für dich als Verletzten dauert, bis der Sicherheitstrupp kommt... (Ich war Verletzter AGT in der letzten Übung) Und da standen zwei Sicherheitstrupps fix und fertig ausgerüstet Gewehr bei Fuß bereit...

BTW: Unter den Abweichungen der UVV verstehe ich so ganz banale Dinge wie z.B. nur 1 statt der vorgeschriebenen 3 Sprossen überstand etc. Und damit kann ich durchaus leben.