Bitte zitiere die UVV vollständig!
So wie du zitiert hast, verzerrst du die Aussage!
Es heißt im § 17(1): Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.
Und das "Im Einzelfall" verbietet IMHO die Pauschalaussage wie von dir zitiert.