Sobald ich aber pauschal sage "zur Menschenrettung darf von den UVV abgewichen werden" impliziere ich keinen Einzelfall mehr, sondern das "nicht-UVV-konforme" Vorgehen bei jeder Menschenrettung.

Das alles stand auch schon in der alten FwDV 7. So viel neues bietet die neue gar nicht ;-)