"zur Menschenrettung darf von den UVV abgewichen werden"

Das kann man schon so pauschal sagen, weil es auch pauschal definiert ist. Das öffnet einem nur die Tür für weitere Überlegungen. OB und WIE WEIT ich in WELCHER Situation die UVV verletze, dass ist natürlich ein Einzelfall, den ich in jeder Situation immer wieder nue entscheiden muss.

Von daher habt ihr beide recht. Aber das sind ja auch nur Haarspaltereien.

Gruß Joachim