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Thema: Frage zu Atemschutz

  1. #1
    Murmel Gast

    Frage zu Atemschutz

    Moin,
    mich würde mal interessieren wie das ist, wenn am Einsatzort zu weinige Atemschutzträger sind. Bei uns hier auf dem Dorf dauert das bis wir genug zusammen haben. Meist brauchen iwr am tage auch die Nachbarwehren noch dazu.

    Nun die Frage:

    Darf in so einem Fall ein Atemschutzträger und ein Kamerad mit Atemschutzerfahrung zusammen ein Trupp bilden ??
    Voraussetzung ist das der GF das erlaubt. Oder darf er das garnicht erlauben ?

    Oder müssen alle warten bis mind. 2 Atemschutzträger da sind und die dann zusammen los können. Auch wenn die Wartezeit länger ist.

    Wie ist das geregelt?

  2. #2
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    Hallo!

    Es muss immer sichergestellt sein, das der FM eine Ausbildung als AT-Träger hat, und eine gültige Grundsatzuntersuchung 26.3 besitzt!
    Das vorgehen darf nur Truppweise erfogen, mind. 2 Mann, darüber hinaus muss mind. ein zweiter Trupp zur Sicherung Einsatzbereit ausgestattet verfügbar sein.
    Natürlich sollte das Anlegen von Atemgeräten schnell erfolgen, aber immer mit der nötigen Ruhe und Konzentration. Das Anlegen während der Fahrt darf natürlich nur in den dafür vorgesehen Halterungen erfolgen, werden PA im Geräteraum transportiert, so kann man den Atemanschluß ( Maske ) jedoch schon fertig aufziehen und braucht nur noch das Gerät anlegen.

    Tip; Werden Flammschutzhauben eingesetzt, empfiehlt es sich das Maskentrageband entweder zu entfernen oder nach vorne in die jacke zustopfen und nicht wie gewohnt nach hinten über den Hals legen. Dadurch kommt es zu ungewollten offenen Hautstellen am Hals und somit zu unerwünschten sog. Wärmefenstern an denen man sich Verletzen kann!

    Werden mehrer Trupps unter PA eingesetzt, und diese Verwenden ein und den selben Zugang so recht ein Sicherungstrupp aus ( z.b. Keller, Dachgeschoßwohnung etc. ). Werden jedoch mehrer verschiedene Zugänge benutzt muss an jedem dieser Zugänge ein weiterer Sicherungstrupp vorhanden sein ( Große Gebäudekomplexe, Lagerhallen, Krankenhäuser etc. )!

    Das Anlegen von PA mit Flammschutzkleidung sollte regelmäßig geübt werden, die Trupps sollten sich gegenseitig auf richtigen Sitz der Kleidung überprüfen und ggf. Korrigieren.

    Wie gefährlich der Einsatz unter Atemschutz werden kann, wenn bestimmte Grundsätze unbeachtet bleiben, kann man unter http://www.atemschutzunfaelle.de.vu genauestens nachlesen!!

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (27.06.2004 um 16:36 Uhr)

  3. #3
    Murmel Gast
    Das bedeutet es dürfen nur Atemschutzträger MIT Ausbildung ran.

    Ein Kollege der zwar interne Ausbildungen innerhalb seiner Wehr gemacht hat und zwar alles weiß aber keinen Lehrgang gemacht hat, darf nicht eingesetzt werden.

    Darf ein GF ihn im Notfall wenn zum Beispiel nur ein A-träger vor Ort ist NICHT als 2. Mann einsetzen?!

    Und im Sicherungstrupp darf der Kollege dann auch nicht eingesetzt werden ?

    Der GF müsste dann im Notfall also so lange warten, bis evtl. ein A-Träger der Nachbarwehr eintrifft und somit dann erst der 1. Trupp reingehen kann ?!

  4. #4
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    Zitat:


    "Darf in so einem Fall ein Atemschutzträger und ein Kamerad mit Atemschutzerfahrung zusammen ein Trupp bilden ??
    Voraussetzung ist das der GF das erlaubt. Oder darf er das garnicht erlauben ?"

    Es darf NIEMALS ein FM unter Atemschutz vorgehen, wenn dieser kein Atemschutzgeräteträger (mit erfolgreich abgeschlossener AGT-Ausbildung) oder/und keine gültige G-26-3 Untersuchung hat.

  5. #5
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    Original geschrieben von Murmel
    Der GF müsste dann im Notfall also so lange warten, bis evtl. ein A-Träger der Nachbarwehr eintrifft und somit dann erst der 1. Trupp reingehen kann ?!
    Falsch. Der Gruppenführer muß im Notfall so lange warten, bis drei weitere ausgebildete und einsatzfähige AGT vor Ort sind. Der Sicherheitstrupp muß ja auch noch gestellt werden!
    Viele Grüße

    Christian

  6. #6
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    Hallo!

    Das nicht genügend Einsatzfähige ATG auf dem Fahrzeug sitzen, kann man umgehen, das
    1. das Fahrzeug erst rausfährt wenn entsprechendes Personal vorhanden ist
    2. der GF während der Fahrt Personal in geeignetere Zahl nachfordert

    Es darf nie sein, das einem GF erst an der Einsatzstelle auffällt das er keine geeigneten Leute hat!

    MfG

  7. #7
    Murmel Gast
    Tja wir haben nur 1 Fahrzeug (TSF-W) und haben am Tage das Problem das wir den Wagen nicht mal mit Leuten voll besetzen können, weil zu wenig da sind !!

    Bei großen Wehren stellt sich das Problem mit Sicherheit nicht. Und ob man am Einsatzort AT benötigt, weiß man meist erst wenn man da ist und die Lage erkannt hat.

    Und wenn dann nicht genügend AT vor Ort sind und erst die Nachbarwehr raus muss, vergehen SEHR wertvolle Minuten !!

  8. #8
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    Original geschrieben von Murmel
    Und ob man am Einsatzort AT benötigt, weiß man meist erst wenn man da ist und die Lage erkannt hat.

    Und wenn dann nicht genügend AT vor Ort sind und erst die Nachbarwehr raus muss, vergehen SEHR wertvolle Minuten !!
    Hi

    wenn ihr nur ein TSF-W habt werdet ihr ja zu keinem Brand o.ä. alleine alarmiert, oder?

    I.d.R. sollte dann mind. 1 größere Wehr die genügend Atemschutzgeräteträger stellen kann mitalarmiert werden ....

    Außerdem: bei uns wird bei jedem Brand schon auf der Anfahrt Atemschutz ausgerüstet - eben weil man nicht weiß ob man AT benötigt oder nicht. Bei euch sollte dann falls noch keine anderen FW alarmiert sind schon während der Anfahrt nachalarmieren.

    Flo

  9. #9
    Murmel Gast
    Wenn der Lst. bei der Alarmierung bekannt ist das wir allein nicht klar kommen, dann wird natürlich eine große Nachbarwehr dazu rausgeholt. Allerdings brauchen die mind. 8-10 Minuten bis sie da sind. Unser Ort ist so klein, das wir am Tage innerhalb von 2 Minuten am Einsatzort sind !! Das bedeutet wir müssten mind. 6-8 Minuten warten bis die Kollegen da sind. Und das ist eine lange Zeit in der man hilflos da steht !!

    Eng wird es erst wenn wir erst am Einsatzort feststellen das wir nicht alleine klar kommen. Dann dauert es noch länger bis die Nachbarn kommen.

    Aber ich denke meine Frage ist beantwortet:

    Kein ATG Lehrgang: kein Einsatz unter PA !

    Ist sicher auch gut so.

  10. #10
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    Hey Leute!
    Original geschrieben von Flesch
    Falsch. Der Gruppenführer muß im Notfall so lange warten, bis drei weitere ausgebildete und einsatzfähige AGT vor Ort sind. Der Sicherheitstrupp muß ja auch noch gestellt werden!
    Das ist nicht ganz richtig! Bei der Menschenrettung muss nicht zwangsläufig beim ummittelbaren Handeln nach Eintreffen am Einsatzort ein Sicherungstrupp gestellt werden! Natürlich ist dieses wünschenswert/optimal bzw. muss so schnell wie möglich nachgeholt werden!
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  11. #11
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    Falsch.

    Es steht in § 17 ganz klar "In Einzelfällen". Sobald ich es hier pauschal sage, so wie du, ist es kein Einzelfall mehr und ich könnte im Ernstfall die Konsequenzen tragen müssen.
    Daher immer einen Sicherheitstrupp!
    Viele Grüße

    Christian

  12. #12
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    Hey Leute!


    Wenn ich mit einem Fahrzeug zum Brandeinsatz fahre und unterwegs bemerke, dass ich nicht genug AGT habe und Menschen in Gefahr sind, dann ist dies schon ein Einzelfall für mich! Normalerweise kommt soetwas nicht vor, jedenfalls nicht bei uns!

    Egal! ;-)

    Auch zu beachten: Beim Vorgehen von Atemschutztrupps über verschiedene, von außen nicht einsehbare Wege, ist für jeden vorgehenden Trupp ein Sicherheitstrupp bereitzustellen.

    [laut: Neue FwDV 7 Atemschutz]
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  13. #13
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    Sobald ich aber pauschal sage "zur Menschenrettung darf von den UVV abgewichen werden" impliziere ich keinen Einzelfall mehr, sondern das "nicht-UVV-konforme" Vorgehen bei jeder Menschenrettung.

    Das alles stand auch schon in der alten FwDV 7. So viel neues bietet die neue gar nicht ;-)
    Viele Grüße

    Christian

  14. #14
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    "zur Menschenrettung darf von den UVV abgewichen werden"

    Das kann man schon so pauschal sagen, weil es auch pauschal definiert ist. Das öffnet einem nur die Tür für weitere Überlegungen. OB und WIE WEIT ich in WELCHER Situation die UVV verletze, dass ist natürlich ein Einzelfall, den ich in jeder Situation immer wieder nue entscheiden muss.

    Von daher habt ihr beide recht. Aber das sind ja auch nur Haarspaltereien.

    Gruß Joachim

  15. #15
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    Bitte zitiere die UVV vollständig!
    So wie du zitiert hast, verzerrst du die Aussage!

    Es heißt im § 17(1): Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.

    Und das "Im Einzelfall" verbietet IMHO die Pauschalaussage wie von dir zitiert.
    Viele Grüße

    Christian

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