Original geschrieben von Christian
FALSCH !Zur MENSCHENRETTUNG (und NUR ZUR MENSCHENRETTUNG) darf von den UVV abgewichen werden. Er darf den ersten Trupp rein schicken auch wenn der Sicherheitstrupp noch nicht vor Ort ist. Der vorgehende Trupp muss jedoch aus ausgebildeten Feuerwehrleuten bestehen (AGT, G26.3) und die müssen auch entsprechend ausgerüstet sein (Funk, Leine, Handlampe,Strahlrohr), sie müssen regelmäßig ihren Standort regelmäßig der ASÜ / dem EL mitteilen. Aus nachrückenden Kräften ist dann sofort ein geeigneter Sicherungstrupp zu stellen (mit Reserve PA, Beil, Schleifkorbtrage).
Das ist ja auch meine Meinung bzw. Kenntnis! Aber es gab ja hier ja Einwände! Kenne es auch nur so!