Ob da im Kleingedruckten etwas steht, ist m.M.n. zweitrangig, wenn die ganze restliche Anzeige mehr oder weniger darauf ausgelegt ist, einen anderen, irreführenden Eindruck zu erwecken. Darauf hineinzufallen ist vielleicht ein Fehler des Käufers, das ändert aber nichts an der betrügerischen Absicht des Verkäufers.