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Thema: [Sammelthread] Kurioses bei eBay & Co.

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    668
    Ist der User auch hier bei uns angemeldet?

  2. #2
    Registriert seit
    06.06.2007
    Beiträge
    379
    Na klar, ist Storno alias Heros-irgendwas- hier angemeldet.

    Wobei ICH allerdings sagen muß, ohne irgendwen in Schutz zu nehmen (nicht das hier falsche Gedanken aufkommen), das ich für manche Dinge auch scharf nach einer OVP bin, gerade wenn es um höherwertige Dinge geht und ich sie weiterveräußern möchte.

    Für Ligitim halte ich auch, das solche Kartons bei ebääää versteigert werden, wenn es dann ganz explizit dort steht. Das mit dem Kleingedruckten finde ich natürlich unfair und deutet für mich darauf hin, das der Vesteigerer genau das auch weiß, was Knuddel schrieb, und eben eine Auktion sugeriert, in der es um einen Melder und nicht nur um die Verpackung geht.

    Wenn es die Käufer aus Gier/Geilheit oder warum auch immer, nicht lesen, selber Schuld.
    Ich hab mich auch schon in die Nesseln gesetzt, aus Unwissenheit, aus nicht richtigem lesen und kombinieren und letztendlich, weil ich so Scharf auf das Gerät war und auf das gute in den Menschen vertraut habe. Aber ebäää zeigt mir immer wieder, das es viele, um es mal ganz vorsichtig auszudrücken, Menschen gibt, die dir/mir mit Sicherheit nichts gutes wollen ...

    In diesem Sinne schöne Grüße vom Schattenmensch
    Denk mal darüber nach, wie du fährst ...

  3. #3
    STARS of Sky Gast
    Naja,
    also rein objektiv betrachtet ist der Verkäufer im Recht,...
    leider!

  4. #4
    Registriert seit
    29.10.2007
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    1.737
    Zitat Zitat von STARS of Sky Beitrag anzeigen
    Naja,
    also rein objektiv betrachtet ist der Verkäufer im Recht,...
    leider!
    Da wäre ich mir bei dieser Formulierung des Angebotes nicht so sicher, aber ich bin kein Anwalt.

    "(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    Das Ganze nennt sicht dann Betrug.

  5. #5
    ballalaika Gast
    Achja übrigens ist das schon Strafbar was der da macht! Ihr müsst nur mal die Überschrift lesen: " Swissphone Quattro XLS+ OVP "

    Er bietet offentsichtlich einen Melder + Verpackung an.

  6. #6
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    Zitat Zitat von ballalaika Beitrag anzeigen
    Achja übrigens ist das schon Strafbar was der da macht! Ihr müsst nur mal die Überschrift lesen: " Swissphone Quattro XLS+ OVP "

    Er bietet offentsichtlich einen Melder + Verpackung an.
    Jein..

    was ist wenn er einen die Verpackung eines XLS + anbietet.. sofern es den gibt..

    Gab es auch schon mit Bildern eines Audi A8

    Ansonsten gilt auch hier:

    1) Lesen bildet
    2) Wenn ich von Geiz beseelt nicht mehr in der Lage bin Informationen auszuwerten soll ich es sein lassen..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
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    414
    Wo wir gerade dabei sind:

    Hat jemand ev. ne Originalverpackung von nem Quattro MKSi rum liegen, die er nicht mehr braucht?

    Hab meinen MKSi gekauft und da war keine Verpackung dabei.
    Und ich bin so einer, der hat gern sowas dann hier liegen...

    Wenn also jemand was hat, bitte melden....


    Zum Thema:
    Klar OVP heisst einfach Originalverpackt.
    Aber andererseits kann es natürlich auch die Abkürzung für Originalverpackung sein.

    Ich hab das Angebot jetzt leider nicht mehr sehen können, würde aer sagen, dass man auf alle Fälle immer den Text zu einem Artikel lesen sollte.
    Es gehören immer 2 dazu...

    Andererseits, wenn er das mit Absicht gemacht hat, isses natürlich mies...
    Gruß

    Torsten

  8. #8
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    1.737
    Ob da im Kleingedruckten etwas steht, ist m.M.n. zweitrangig, wenn die ganze restliche Anzeige mehr oder weniger darauf ausgelegt ist, einen anderen, irreführenden Eindruck zu erwecken. Darauf hineinzufallen ist vielleicht ein Fehler des Käufers, das ändert aber nichts an der betrügerischen Absicht des Verkäufers.

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