Gemein ist das schon!
Jeder denkt im ersten Blick, geil, ein XLS+ in der Originalverpackung!
Viele lesen bei Ebay dann gar nicht mehr weiter ;)
Aber wie schon gesagt, vielleicht kann/will unser Storno. ja was dazu sagen!?;)
Gemein ist das schon!
Jeder denkt im ersten Blick, geil, ein XLS+ in der Originalverpackung!
Viele lesen bei Ebay dann gar nicht mehr weiter ;)
Aber wie schon gesagt, vielleicht kann/will unser Storno. ja was dazu sagen!?;)
Ist der User auch hier bei uns angemeldet?
Na klar, ist Storno alias Heros-irgendwas- hier angemeldet.
Wobei ICH allerdings sagen muß, ohne irgendwen in Schutz zu nehmen (nicht das hier falsche Gedanken aufkommen), das ich für manche Dinge auch scharf nach einer OVP bin, gerade wenn es um höherwertige Dinge geht und ich sie weiterveräußern möchte.
Für Ligitim halte ich auch, das solche Kartons bei ebääää versteigert werden, wenn es dann ganz explizit dort steht. Das mit dem Kleingedruckten finde ich natürlich unfair und deutet für mich darauf hin, das der Vesteigerer genau das auch weiß, was Knuddel schrieb, und eben eine Auktion sugeriert, in der es um einen Melder und nicht nur um die Verpackung geht.
Wenn es die Käufer aus Gier/Geilheit oder warum auch immer, nicht lesen, selber Schuld.
Ich hab mich auch schon in die Nesseln gesetzt, aus Unwissenheit, aus nicht richtigem lesen und kombinieren und letztendlich, weil ich so Scharf auf das Gerät war und auf das gute in den Menschen vertraut habe. Aber ebäää zeigt mir immer wieder, das es viele, um es mal ganz vorsichtig auszudrücken, Menschen gibt, die dir/mir mit Sicherheit nichts gutes wollen ...
In diesem Sinne schöne Grüße vom Schattenmensch
Denk mal darüber nach, wie du fährst ...
Naja,
also rein objektiv betrachtet ist der Verkäufer im Recht,...
leider!
Da wäre ich mir bei dieser Formulierung des Angebotes nicht so sicher, aber ich bin kein Anwalt.
"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Das Ganze nennt sicht dann Betrug.
Achja übrigens ist das schon Strafbar was der da macht! Ihr müsst nur mal die Überschrift lesen: " Swissphone Quattro XLS+ OVP "
Er bietet offentsichtlich einen Melder + Verpackung an.
Jein..
was ist wenn er einen die Verpackung eines XLS + anbietet.. sofern es den gibt..
Gab es auch schon mit Bildern eines Audi A8
Ansonsten gilt auch hier:
1) Lesen bildet
2) Wenn ich von Geiz beseelt nicht mehr in der Lage bin Informationen auszuwerten soll ich es sein lassen..
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
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