Naja,
also rein objektiv betrachtet ist der Verkäufer im Recht,...
leider!
Naja,
also rein objektiv betrachtet ist der Verkäufer im Recht,...
leider!
Da wäre ich mir bei dieser Formulierung des Angebotes nicht so sicher, aber ich bin kein Anwalt.
"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Das Ganze nennt sicht dann Betrug.
Achja übrigens ist das schon Strafbar was der da macht! Ihr müsst nur mal die Überschrift lesen: " Swissphone Quattro XLS+ OVP "
Er bietet offentsichtlich einen Melder + Verpackung an.
Jein..
was ist wenn er einen die Verpackung eines XLS + anbietet.. sofern es den gibt..
Gab es auch schon mit Bildern eines Audi A8
Ansonsten gilt auch hier:
1) Lesen bildet
2) Wenn ich von Geiz beseelt nicht mehr in der Lage bin Informationen auszuwerten soll ich es sein lassen..
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Wo wir gerade dabei sind:
Hat jemand ev. ne Originalverpackung von nem Quattro MKSi rum liegen, die er nicht mehr braucht?
Hab meinen MKSi gekauft und da war keine Verpackung dabei.
Und ich bin so einer, der hat gern sowas dann hier liegen...
Wenn also jemand was hat, bitte melden....
Zum Thema:
Klar OVP heisst einfach Originalverpackt.
Aber andererseits kann es natürlich auch die Abkürzung für Originalverpackung sein.
Ich hab das Angebot jetzt leider nicht mehr sehen können, würde aer sagen, dass man auf alle Fälle immer den Text zu einem Artikel lesen sollte.
Es gehören immer 2 dazu...
Andererseits, wenn er das mit Absicht gemacht hat, isses natürlich mies...
Gruß
Torsten
Ob da im Kleingedruckten etwas steht, ist m.M.n. zweitrangig, wenn die ganze restliche Anzeige mehr oder weniger darauf ausgelegt ist, einen anderen, irreführenden Eindruck zu erwecken. Darauf hineinzufallen ist vielleicht ein Fehler des Käufers, das ändert aber nichts an der betrügerischen Absicht des Verkäufers.
und so sieht das der Staatsanwalt auch. Ich hab mein Onkel extra angerufen, er ist Jurist und sieht das genauso, natürlich nur, wenn er auch wirklich die absicht hatte das so rüber zu bringen. Wäre natürlich auch möglich das er gar keinen bösen Hintergedanken hat. Ich trau das Storno irgendwie nicht zu. Aber vielleicht aüßert er sich selber mal.
Geändert von ballalaika (15.11.2008 um 12:51 Uhr)
*** ZUR INFORMATION ***
Die beiden Freds aufgrund der thematischen Übereinstimmung zusammengeführt!
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