Zitat Zitat von STARS of Sky Beitrag anzeigen
Naja,
also rein objektiv betrachtet ist der Verkäufer im Recht,...
leider!
Da wäre ich mir bei dieser Formulierung des Angebotes nicht so sicher, aber ich bin kein Anwalt.

"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Das Ganze nennt sicht dann Betrug.