@Christian:
Zunächst einmal gilt es zu unterscheiden um was für eine Leitstelle es sich handelt und was für "Fachdienste" diese betreut. Einen Feuerwehrmann ohne medizinische Kenntnisse medizinische Notfälle abfragen zu lassen erachte ich als fahrlässig. Das sture auswendig lernen des NA-Indikationskataloges bringt ihn da nicht weiter, denn er MUSS dies ja erstmal durch gezielte Abfrage in Erfahrung bringen.
Auf einer reinen Feuerwehrleitstelle (gibt es hier in Hessen nicht), mag das wiederum Sinn machen. Auf reinen Rettungs(dienst)leitstellen benötigt man auch keine FW Ausbildung, wozu auch?!(siehe z.B. RLP).
Und die von dir angesprochenen Zusatzausbildungen machen in meinen Augen auch nicht viel Sinn, denn was ist denn schliesslich die ordinäre Aufgabe einer Leitstelle?
Zur Ausbildung gelten in Hessen (ausschliesslich Integrierte Leitstellen FW/RD) wie bereits angesprochen die Mindestvorraussetzungen: RS, GrFü der freiw. FW, BOS-Sprechfunklehrgang (27 stündiger Lehrgang) und der Einsatzbearbeiter in den Leitfunkstellen und Zentralen Leitstellen ("Disponentenlehrgang") an der Landesfeuerwehrschule.
In Leitfunkstellen, die von Berufsfeuerwehren betreut werden gelten meines Wissenstandes nach die gleich Vorraussetzungen nur dass der GrFü durch die selbige Qualifikation für die Berufsfeuerwehren ersetzt wird (Oberbrandmeister).
Berichtigt mich bitte wenn ich bei letzterem falsch liege.