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Thema: Wie sind noch nicht volljährige FW-Anwärter zu kleiden!

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  1. #11
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    Zitat Zitat von Alex22
    in der FwDV 2 Punk 1.4 steht klipp und klar
    Du weisst, dass zwischen Theorie und Praxis, gerade bei kleineren Feuerwehren, ein himmelweiter Unterschied besteht?

    "Die Feuerwehrangehörigen, die eine Funktion ausüben, müssen die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben."
    "Ausbildung" ist hier aber nicht definiert. Ich denke mal, "Ausbildung" bezieht sich auf Die Ausbildung, in der man die Tätigkeit lernt, die man im Einsatz ausführen soll. Ergo ist die Jugendfeuerwehr mit abgeschlossener Prüfung (Leistungsspange) ebenfalls eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung, in welcher man die Grundtätigkeiten (Schläuche rollen usw.) lernt, welche auch im TM1 - Lehrgang vermittelt werden. Was hält den (volljährigen) JFler also davon ab, das was er gelernt hat, im Einsatz umzusetzen?

    Und "alarmierte Gaffer" sinds meiner Meinung nach eh nicht, weil ob die jetzt auf dem sonst leer gebliebenen Sitz mitfahren oder nicht, spielt für den Einsatzablauf doch eh keine besonders große Rolle. Und später hat man dann FW-Anwärter, welche bereits ein paar Erfahrungen gesammelt haben (und sei es nur durchs zugucken), welche für den Einsatzablauf sicher nicht schädlich sind.

    Und zu Deinem Beispiel: Jugendliche dürfen bereits ab 17 Auto fahren, wenn ein erfahrener Autofahrer dabei ist. ;-)

    Mfg.
    Geändert von Max K. (19.05.2006 um 13:56 Uhr)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

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