Wenn ich dazu komme fahre ich zum GH und hole das ca. eine Woche alte Schreiben, in dem das ganze über die "Personen unter 18 Jahren im Einsatz" geschrieben steht.
Wenn ich dazu komme fahre ich zum GH und hole das ca. eine Woche alte Schreiben, in dem das ganze über die "Personen unter 18 Jahren im Einsatz" geschrieben steht.
MFG Flo
In meiner Wehr haben wir es so gehandhabt, das ich meine JFler erst mit ca. 17,5 Jahren zum TM1 anmelde.
Vorteile:
- Bevor sie mit dem TM1 fertig sind, sind die schon 18, somit kann ich sie bedenkenlos einsetzen
- Ich brauch mir keine Gedanken über "nur bis zum Gefahrenbereich" machen (der ja sehr streng genommen schon bei der Alarmierung beginnt)
- Ich brauch mir keine Plan über dieses Thema hier machen
Und wenn jetzt jemand kommt und meint, das er seine JFler nicht noch die 1,5 Jahre nach ihrem 16. nicht halten kann, da sag ich nur schlechte Jugendarbeit....
MkG Tom
Ich behaupte mal, nach 6 Jahren ist die Motivation langsam zu ende :)Zitat von Thomas G
#Edit: Wie schon geschrieben, benötigen JFler bei uns, welche die Leistungsspange haben, keinen TM1 mehr, sondern fangen direkt mit TM2 an, sofern die Leistungsspange nach FwDV3 gemacht wurde, was dieses Jahr nicht der Fall war.
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Stop stop ...Zitat von Freakmaster
Es geht hier nicht um Personen unter 18 im Einsatz .. dies ist wie erwähnt außeralb des Gefahrenbereichs völlig legal und kommt auch bei uns vor.
Es geht hier rein um die nicht vorhandene Grundausbildung und da spielt es keine Rolle ob derjenige 16, 17 oder 35 ist.
Bei uns sind auch Minderjährige dabei, aber die haben den TM1 fertig absolviert.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Sry da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt!Zitat von Alex22
In diesem Wisch sollte es auch drinstehen, ob die JFler TM1 haben müssen!
MFG Flo
und die Rechtsgrundlagen und der TH Kram und alles das was man in der ach so tollen jugendwehr Leistungsspange nicht lernt (eigentlich alles) kann man weglassen?
Find ich nicht sonst würde die Leistungsspange Truppmann 1 heissen.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
AFAIK lernt man im TM1 nur die absoluten Grundlagen der TH (Beleuchtung, Einsatzstellenabsicherung). Also nichts, was man nicht auch in der JF beibringen könnte. Im TM2 wird dann auf Trenngeräte, Anheben u. Bewegen von Lasten etc. eingegangen.Zitat von hannibal
Desweiteren ist die LSP als Prüfung IMO um mind. 200% anspruchsvoller als die TM1 bzw. 2 Prüfung :) (Welche man sogar mit 'ner 5 im Test besteht, also kein Garant dafür ist, das der Prüfling auch wirklich was gelernt hat..)
Geändert von Max K. (20.05.2006 um 11:56 Uhr)
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Wenn du bei uns weniger als 60 % hast fliegst du durchZitat von Max K.
Die LSP ist ein spielerischer Wettbewerb, die TM eine Ausbildung die die Grundlage für den Feuerwehrdienst legt. Ausserdem bekommst du für die Leistungsspange keine Urkunde, die als Lehrgangsbescheinigung gilt.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Das würde ich mal abstreiten. Bei der LSP geht es meiner Meinung nach gesitteter und geordneter vor als bei manchem LS der Aktiven. Aber das sei mal egal.Zitat von hannibal
Zur Aufnahme in den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) in NRW vgl. §1 Abs.2 Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, da steht ziemlich genau beschrieben wer aufgenommen wird.
Zur Übernahme aus der JF vgl. §4 Abs.3 Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr.
Vgl. auch Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Anlage 1 Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr: Es werden ernannt zur Feuerwehrfrau oder zum Feuerwehrmann, wer aus der Jugendfeuerwehr übernommen wird oder die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung Modul 1 und 2 erfolgreich absolviert hat.
Quelle: http://www.feuerwehrmann.de/informat...V-Info-LVO.asp
Dies gilt so nur für NRW.
Gruß
Reissdorf
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