Hallo,
das mit dem Einkleiden dürfte von Land zu Land, wenn nicht sogar von Kommune zu Kommune, unterschiedlich sein.
Für so etwas gibt es meist Richtlinien auf Gemeinde- oder Kreisebene, der Wehrführer oder KBI sollte hier bescheid wissen.
Wichtig dürfte auch sein, ob die "Anwärter" bereits einen Grundlehrgang haben, was in Hessen z.B. der Fall sein muß; "Anwärter" ist hier im Prinzip der Dienstgrad vom Grundlehrgang bis zur abgeschlossenen Truppmannausbildung.
freundliche Grüße
Matze