Hallo!

Also es ist Geld verschwendung, wenn " jeder " mit Feuerschutzkleidung sprich NoMex ausgestattet wird, obwohl er zunächst niemals mit Feuer in Kontakt kommt, ganz einfach weil im der Atemschutzlehrgang fehlt.

Die HuPf ( Herstellungs -u. Prüfbescheinigung ) besteht ja aus 4 Teilen, Teil 1 Überjacke, Teil 2 Einsatzjacke, Teil 3 Einsatzhose und Teil 4 Überhose !

Zweckmäßigerweise sollte es so sein, das jeder zunächst einen Einsatzanzug aus den Teilen 2 und 3 erhält.
Dieser ist für alle gängigen Einsätze zutragen . Atemschutzgeräteträger hingegen würden zusätzlich die Teile 1 und 4 tragen, zum Schutz vor Flammen.

Das Argument die " NoMex " - Kleidung wird auch bei VU auf der BAB getragen, zählt nicht !!
Denn nur die "neuen" Überarbeiteten Anzüge mit den sog. Kombireflektoren ( gelb-silber-gelb ) sind für den Straßenverkehr als Warnkleidung zulässig gem. VwV-StVO zu §35 Abs.6, DIN EN 471!
Die "alten" Streifenanzüge (gelb-silber) dürfen nicht als alleinige Warnkleidung getragen werden, hier muss immer eine als Warnkleidung zugelassene Kleidung drüber getragen werden ( z.b. Überwürfweste o.ä.)

MfG