In unserer Feuerwehr wird es so gemacht, dass die Anwärter kurz vor der Grundausbildung ein Schreiben bekommen, dass sie sich bei dem Kammerwart zu melden haben und eingekleidet werden können. Vor der Grundausbildung ist es untersagt an den Proben teilzunehmen.
Die Anwärter bekommen dann die komplette Ausrüstung wie die normale aktive Wehr.
Sind unter den Anwärtern Mitglieder der JF haben diese in ihrer JF-Kleidung in die JF-Probe zu kommen. Sie sind also bis zum 18. Geburtstag volles Mitglied der JF und müssen auch in die Proben kommen. Ab da an, wo der Jugendliche nicht mehr in die JF-Proben kommt, kann er die Kleidung der JF abgeben.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaub es wird sogar so gehandhabt, dass der Meldeempfänger nur ausgegeben wird, wenn die vollständige JF-Bekleidung zurückgegeben wurde. Kann aber auch sein, dass ich mich irre.
macom