Zitat Zitat von master19
So: bei uns (Hessen) ist das so:
Mit 16 bekommen die Jugendfeuerwehrleute NoMex, sie Kommen in die Praralelausbildung. Dort dürfen sie NICHT mit auf Einsätze Fahren, aber machen Jugendfeuerwehr- und Einsatzabteilungsübungen mit. Damit man erkännt, das derjenige noch keinen Grundlehrgang hat, bekommt er nur das Klettrückenschild "Feuerwehr", das mit dem Stadtnamen noch nicht. Ab 17 darf man dann bei uns in Hessen den Grundlehrgang machen. Ab dann bekommen sie einen Melder, das Rückenschild mit dem Stadtnamen und dürfen somit auch Einsätze mitfahren. Der Fahrzeugführer achtet dann beim Besetzen des Autos darauf, das nicht zu viele "frischinge" auf dem Auto sind.

Gruß master19
also das ist nicht in ganz Hessen so, ich muss dir wiedersprechen.
Das mit der Nomex stimmt nicht. Sie bekommen zwar Jacken der Einsatzabteilung (mit 17) aber Flammschutz (Nomex etc.) nur wenn sie später dann AGT sind. Einen Melder gibts bei uns auch nur nach bestandenem Grundlehrgang. Und die Regelung mit den Stadtnamen ist mir neu. Die Regelung gibt es in meiner Wehr nicht, nicht mal alle Aktiven haben den Ortsnamen auf dem Rücken. Diese Regelung brauchen wir auch nicht, da ohne Grundlehrgang nicht auf Einsätzen mitgefahren wird.