Wird es in Deutschland (zumindest strafrechtlich) NIE geben. Der Staat wird, selbst bei "falscher" Erster-Hilfe, niemanden Verurteilen, da damit ja nur noch mehr das "Oh Gott da mach ich lieber nicht sonst mach ich noch was falsch"-Denken gefördert wird. Und somit würden künftig immer weniger, bis garkeine, Bürger Hilfe leisten. Das kann sich der Staat nicht erlauben.Original geschrieben von 76440
im übrigen gab es in den USA mal ein gerichtsurteil, bezieht sich aber nicht auf unterlassene hilfeleistung, sondern auf "falsche": dort wurde eine person (leienhelfer) wegen körperverletzung verklagt, weil sie einer anderen person bei einer erfolgreichen rea 'ne rippe gebrochen hat ... passt zwar nicht so ganz hier rein, aber sobald es ein urteil dieser art mal in der BRD geben sollte ...
Wie es allerdings zivilrechtlich aussieht (und ich denke daher rührt dieses Urteil auch) ist fraglich... Bleibt nur zu hoffen, dass wir nie amerikanische Verhältnisse bekommen.