Naja. Also auch nochmal von mir was dazu.

1.) Also wenn ich an einen Unfall komme und habe absolut nix dabei, kann ich - wie KugelFish schon gesagt hat - eh nicht viel helfen und muss mich auch "ErsteHilfe" beschränken. Wenn ich mich dabei geschickt anstelle, komme ich garnicht in Berührung mit Blut. Aber ich helfe auf jeden Fall.

2.) Wenn ich (Mit dem PKW) an einen Unfall komme und Material da ist, also ErsteHilfeKasten, dann sind da auch Handschuhe drinne. Und ich kann ja u.U. auf mehrere EH-Kästen zurückgreifen. Dann kann ich Wunden auch verbinden und komme - genügend Vorsicht vorausgesetzt - auch nicht mit Blut in Berührung. Und ich helfe auf jeden Fall.

3.)So... Und jetzt nochmal ein krasses Beispiel. Du bist irgendwo (private Baustelle) und es hat z.B. einer ne Amputationsverletzung am Arm und du hast KEIN EH-Zeug dabei. Was machst du dann ??????????? Du sagts "Ich gefährde mich nicht" und versuchts nicht die Blutung zu stillen oder die Wunde abzudecken und steril zu halten. Und (mal übertrieben) die Person verblutet und stirbt. Was dann ??

Original geschrieben von seelfi
Und es geht mir um die Infektions- und Ansteckungsrisiken.
Ja aber die Relation stimmt nicht. Es ist doch viiiiiiel wahrscheinlicher, dass du mit deinem "Nixtun" dem Opfer schadest, als das der dich durch sein Blut mit irgendwas ansteckt.
Das hat Kreuz50 doch auch gesagt.
(Klar, wenn ich ne offene Wunde an der Hand habe und das Opfer blutet wie Sau werd ich auch "vorsichtig" sein.)

Also ich will das jetzt auf keinen Fall ins lächerliche ziehen, aber das mit der "unterlassenen Hilfeleistung" oder wie man es auch nennen will, ist doch da ein extremes Problem. Gott und die Welt wird dir doch die Schuld geben und die Hölle heiß machen, weil du der Person nicht geholfen hast. Und ich weiß nicht wie das rechtlich gewertet wird. Das wäre mal interessant zu wissen. Aber wenn ein Staatsanwalt will, dann macht der dir die Hölle heiß. Und das dein Leben lang.

Und auch wenn es nur um einen Schnitt in den Finger geht, wenn sich das einer in den Kopf setzt dich deswegen zu belangen, dann wirst du erstmal ne Weile zu kauen haben, bis du dann am Ende wahrscheinlich doch "freigesprochen" wirst.

Klar was ich meine ?

Gruß Joachim