Tja, da scheinen die Niedersachsen bzw. der RP Lüneburg was verpasst zu haben. Ich habe hier ein Schreiben des NRW-Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie vorliegen, dass sich auf ein Schreiben vom 29.8.03 an alle Landesgesundheitsminister bezieht. Darin wird für alle Bundesländer folgendes angewiesen:

...für noch abzuleistende praktische Tätigkeit nach dem RettAss-Lehrgang ist ein Berichtsheft zu führen...

...ein Abschlussgespräch sei in jedem Fall durchzuführen...

(sinngemäss zitiert).

Leider habe ich das Schreiben des Bundesministers, auf das sich NRW-Ministerium bezieht, nicht vorliegen. Allerdings weiss ich vom zuständigen Sachbearbeiter beim RP Düsseldorf, dass dort sowohl das Berichtsheft wie auch das Abschlussgespräch zwingend notwendig für die Anerkennung sind. Und das dürfte so auch für alle anderen RPs in NRW gelten, da es ja durch das Landesministerium (auf Weisung des Bundes) vorgeschrieben ist.

Und das ist auch gut so, schliesslich sind Berichtsheft und Abschlussprüfung obligater und sinnvoller Bestandteile einer qualifizierten Berufsausbuldung. Sonst könnte man die Urkunden ja auch bei ebay versteigern...

MfG

brause