Da es sich um ein Bundesgestzt handelt, haben die Länder da eigentlich nicht allzuviel zu sagen. Und die Verpflichtung zum Führen eines Berichtsheftes entstammt dem RettAssG, da kann Niedersachsen nicht so einfach auf ein Berichtsheft verzichten. Naja, aber ein Bundesland, dessen RD-Gestzt noch nicht mal den RA kennt und nur von geeigneten Personen die Rede ist...
MfG
brause