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Thema: Abschlußgespräch f. RA Sonderlehrgang

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  1. #1
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    174
    @ 76440

    Sie hat bereits einen unbef. Arbeitsvertrag bei uns... und wir schätzen Sie (nicht nur) wegen Ihrer fachlichen Qualifikation. Es geht nicht darum ob sie ein Abschlußgespräch besteht oder nicht, sondern ums Prinzip! Ne´Behörde kann doch nicht nach gutdünken handeln.... Meine Meinung.

    @ Etienne

    Danke für die Ausführliche Info. Nur: Der Antrag auf "gleichwertigkeit der Tätigkeit" wird nicht zum Beginn des Lehrganges gestellt, sondern erst bei Beantragung der Urkunde. Somit ist also eigentlich egal, wann (ob nun vor oder nach dem Sonderlehrgang nach § 8 Abs. 2) diese geleistet wird!?!

    @ all

    Spannendes Thema. Hab grade mit der sehr (!) lieben Dame der zuständigen Behörde telephoniert. Sie hat mir dies auch so bestätigt. (Sprich die Urkunde ist schon auf´m Weg, war irgendwie ein kleines Mißvertändnis).

    Parallel dazu hab ich mit der Bibliothek des Bundesverwaltungsgericht gesprochen. Ist nämlich gar nicht so einfach gewesen anhand des Aktenzeichens herauszufinden, wer da denn nun Recht gesprochen hatte, die Landesgerichte haben z.T sehr ähnliche.

    Es war das Bundesverwaltungsgericht selbst. Hier der link zu dem Urteil:

    http://www.bverwg.de/enid/6f02d2f5ec...393534/8o.html

    Einen Aufhebungserlaß habe ich nicht dazu gefunden. Ich spar mir jetzt das Urteil zu Zitieren. Wen´s intressiert kann da ja mal reingucken.

    Vielen Dank an euch;

    Gruß Nero

    PS: Hab grade den Link überprüft. Geht irgendwie nicht so ganz. Man landet leider auf der Startseite. Weiter mit > Entscheidungen > Suchformular im sechsten grünen Kasten von oben > Suchbegriff zB Rettungsassistent
    Geändert von Nero (14.01.2004 um 15:55 Uhr)

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