Diese Regelung hatte nur ca. 14 Tage Bestand. Inzwischen gibt es einen Erlass (?) des Bundes, der die alte Regelung, also die Pflicht ein Berichtsheft zu führen und das Abschlussgespräch zu absolvieren, wieder in Kraft gesetzt hat. Und das ist auch gut so!
Morgen kann ich dir das Schreiben gerne mal faxen.
MfG
brause