Hey Leute!


Ich habe folgende Information von der Bezirksregierung erhalten:

original geschrieben von der Bezirksregierung
Wenn Sie mir bei der Erlaubniserteilung nachweisen, dass Sie die 1600 Stunden mindestens bei Beginn des RettAss-Lehrganges vollhatten (überwiegend Notfallrettung muss dabei von der Wache bescheinigt sein), dann brauchen Sie kein Abschlussgespräch mehr führen und können gleich nach der Prüfung die Erlaubnis beantragen. Was sie dafür einreichen müssen, können Sie aus den beigefügten Vordrucken entnehmen (außer Besch. Abschlussgespräch). Bei der Stundenbescheinigung (praktische Tätigkeit nach § 8 II) ist unbedingt der Zeitraum (mindestens 1 Jahr!!) und die Anzahl der Stunden (mind. 1600) mit dem Zusatz überwiegend Notfallrettung anzugeben!
Heißt also im Klartext:
Wenn du vor dem Lehrgang einen Zeitraum von 1600 Rettungsdienststunden als Rettungssanitäter überwiegend in der Notfallrettung vorweisen kannst, dann kannst du nach dem verkürzten Lehrgang zum RettAss gleich die Urkunde beantragen! Fall du die Zeit nicht ganz vollbekommst (es fehlen vielleicht 2 Monate, aber du hast die Stunden voll in den 10 Monaten), musst du nach erfolgreich beendeten RA-Lehrgang noch 2 Monate als RA-Praktikant (nicht als RettSan) fahren und dann mindestens 320 Stunden absolvieren!

Scheint, aber (kann ich zwar nicht verstehen) von Bezirksregierung zu Bezirksregierung unterschiedlich zu sein! Aber solch eine Rückmeldung habe ich von der BR bekommen!

PS: Für Rückfragen bin ich gerne bereit!