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Thema: Hat unser Drehleitermaschinist sich Strafbar gemacht?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Er wird mit sicherheit nicht bestarft!!

    Laut unserem Kdt. darf bei "Gefahr in Verzug"
    jeder mit den Fahrzeugen fahren, es darf nichts passieren!

    Zu dem hin, warum wird das bei euch so breit getreten, das bräuchte doch gar niemand wissen oder?

    "Was niemand weiß, macht niemand Heiß" sagt man doch oder?

    Grüßle Hacky
    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!

  2. #2
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    Zitat Zitat von Hacky
    Laut unserem Kdt. darf bei "Gefahr in Verzug"
    jeder mit den Fahrzeugen fahren, es darf nichts passieren!
    Grüßle Hacky
    Und ?? wenn doch etwas passsiert ??
    Wem geht es dann an den Kragen ??
    Demm Kdt ?? oder dem Fahrer ??
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  3. #3
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    Zitat Zitat von Hacky
    Laut unserem Kdt. darf bei "Gefahr in Verzug"
    jeder mit den Fahrzeugen fahren!
    Das ist definitiv falsch. Wen jemand ohne der erforderliche Fahrerlaubnis (LKW mit "nur" PKW-Führerschein), gilt das als "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Siehe dazu §21 Strassenverkehrsgesetz.

    Gefahr in Verzug gibt es im Zusammenhang mit der StVO nicht. Allerhöchstens kann man von "rechtfertigendem Notstand" sprechen. Es wird allerdings sehr schwer, das nachzuweisen.

    Nochmal: Sondersignal regelt ausschliesslich nur die Strassenverkehrsordnung, nicht aber das Strassenverkehrsgesetz!!! Lasst Euch da von niemandem (auch nicht von einem Kommandanten) ins Bockshorn jagen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    zumal was soll das bringen wenn jemand ein Fahrzeug zur Einsatzstelle rausfährt aber dann keine Ahnung hat wie die Pumpe funktioniert?
    Also rechtzeitig weitere eigene Kräfte nachalarmieren oder dann eben die nächsten anderen Feuerwehren, alles andere ist sinnlos.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Alex22
    zumal was soll das bringen wenn jemand ein Fahrzeug zur Einsatzstelle rausfährt aber dann keine Ahnung hat wie die Pumpe funktioniert?
    Also rechtzeitig weitere eigene Kräfte nachalarmieren oder dann eben die nächsten anderen Feuerwehren, alles andere ist sinnlos.
    Bei uns wissen aber viele wie die Punpe funktioniert, haben jedoch keinen Maschinistenlehrgang!! Nach unserem KBI (oder wars der KBR??) darf man das Fahrzeug ZUR E-Stelle bewegen, jedoch nur unter ABSOLUTER VORSICHT und wenn das Fahrzeug UNBEDINGT an der E-Stelle gebraucht wird!! Das Problem ist hald bei uns zum Beispiel, dass Nachbarwehren ne gute Zeit brauchen, bis sie da sind!! Nachalarmiert wird natürlich sowieso aber wenn ich jetzt sofort ne DL am Brandort brauche (sofern ich es schon am Alarmstichwort erkennen kann), dann fährt die hald jemand raus, der es kann. (haben keine DL - ist hald nur n Beispiel!)
    MFG Flo

  6. #6
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    Moin
    Hats jemand bemerkt (ausser euch)? Hat sich jemand drüber aufgeregt?
    Ist was passiert (Unfall oder so)?
    Nein? --> Füsse still halten, bevor noch irgend so ein Rechtsverdreher drauf kommt, da draus ihm einen Strick zu drehen.

    Gruß
    Flo

  7. #7
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    Danke!!!

    Ihr anderen könnt trotzdem noch mehr antworten schreiben, dass ich dass dann auch bestätigt bekomme.

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  8. #8
    Saarland 11 Gast

    Ja und Nein

    DaniUlm und Nero haben es richtig dargestellt. Die Fahrt war strafbar! Bei einer eventuellen Strafverfolgung kann die rechtswirdrige Handlung aber unter Umständen gerechtfertigt gewesen sein (rechtfertigender Notstand, Nothilfe oder sog. Pflichtenkollission). Juristen werden prüfen, ob hier bei sorgfältiger Güterabwägung die Hilfe vor Ort "wichtiger" war als das Gebot zur Rechtstreue. Dabei muß das Fahren mit der DLK für den führerscheinlosen Fahrer unumgänglich gewesen sein (absolut kein anderer Fahrer anwesend). Wenn dem so ist, kann man von einer Betrafung absehen... richtig ist aber auch der Tipp, sich auf diese rechtliche Bewertung nicht zu verlasssen, da nicht jeder Richter gleicher Meinung sein wird.

    - ich schreibe das als gelernter Jurist -

  9. #9
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    §74 FEV

    Bezieht sich § 74 FEV nicht darauf, dass die benannten Organisationen eigene Dienstfahrerlaubnisse ausstellen dürfen? So können z.B. unter 18 jährige Polizisten mit einer Dienstfahrerlaubnis Streifenwagen im Dienst fahren, nach erreichen des 18. Lebensjahres kann diese dann als normale umgeschriben werden.
    Wie bereits gesagt wurde, laut Straßenverkehrsgesetz (als höher wertiges Gut) ist eine FE erforderlich, hier geht es nur um die Ausgestaltung (abweichend der FEV).

  10. #10
    Wuffi Gast
    Nur noch was dazu...



    Hinweise zur Führerscheinkontrolle im Feuerwehrdienst

    Der DFV-Fachausschuss 6 Einsatz/Löschmittel/Umweltschutz hat festgestellt, dass nicht nur der Fahrer bestraft werden kann, wenn er ohne Fahrerlaubnis fährt. Gleiches droht auch demjenigen, der Halter oder bei der Feuerwehr als Dienstvorgesetzter das Fahren ohne Fahrerlaubnis zulässt. Das ist nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Absatz 2 Nr. 2 StVO auch das fahrlässige Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. In diesem Zusammenhang ist in letzter Zeit vermehrt die Frage gestellt worden, ob es erforderlich ist, durch regelmäßige Prüfungen festzustellen, ob ein Feuerwehrangehöriger im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

    Abgesehen davon, dass mit solchen Prüfungen ein Fahren ohne Fahrerlaubnis nur verhindert werden könnte, wenn sie täglich erfolgten, werden die Sorgfaltspflichten von der Rechtsprechung eindeutig definiert:

    1.
    Es besteht die Pflicht, sich vom Vorhandensein der entsprechenden Fahrerlaubnis zu überzeugen (OLG Frankfurt a.M., NJW 1965, 2312)
    2.
    Dieser Pflicht kommt nur nach, wer sich den Führerschein zeigen lässt (BGH VRS 34,354)
    3.
    Ist die Fahrerlaubnis vorgezeigt worden, so sind weitere Prüfungen nur erforderlich, wenn begründete Anhaltspunkte vorliegen, dass die Fahrerlaubnis nicht mehr besteht (Bay. ObstLG DAR 1978, 168, DAR 1988, 387)

  11. #11
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    Hallo,

    ich weiß nicht ob es schon erwähnt wurde, aber in so einem Fall darf der Einsatzleiter z.B. LKWs auf der Straße anhalten, und deren Fahrer verpflichten, die DLK zum Einsatzort zu fahren..

    Wie das in der Praxis aussieht will ich aber nicht wissen ;)

    Mfg.
    Max

  12. #12
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    kann mir kaum vorstellen das der rechtfertigende Notstand greift, da
    1. Zuviele Maschinisten vorher schon rausgefahren sind.
    2. gibt der rechtfertigende Notstand an das du vorher weißt was ist. dadurch das er vorher nicht wußte das ein menschenleben in gefahr ist, kann er diesen grund auch nicht anführen ...
    und was wäre wenn zählt nicht.


    § 34 StGB

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
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    808
    Hallo Alex,

    ich sehe das nach wie vor so, dass hier der rechtfertignde Notstand greift, weil eben kein Fahrer mehr da war. Und da kann der DL-Maschinist nix für, das liegt im Verantwotzungsbereich der Wehrführung/des Einsatzleiters und müsste somit als Organisationsverschulden laufen.
    Ganz davon abgesehen, eigentlich hat der Maschinist ja den entsprechenden Führerschein gemacht, und damit seine Fertigkeiten unter Beweis gestellt, soll heissen, dass er unstrittig in der Lage ist einen LKW zu beherrschen. Und ausserdem gibt es ja die Möglichkeit, dass trotz Führerscheinsperre/-entzug beruflich trotzdem weiter gefahren werden darf...
    Ganz davon ab: bei jedem Brand, zumindest in bewohnten Gebäuden, ist so lange von Menschen in Gefahr auszugehen bis das Gegenteil festgestellt ist.

    Wir haben bei uns auch die Situation, dass nicht immer ein Fahrer mit LKW-FS verfügbar ist. Sollte es dabei um einen Einsatz gehen wo Menschenleben in Gefahr zu vermuten sind (Brand/VU P-Klemm) würde ich jederzeit auch ohne entsprechnden FS unseren Tanker fahren, allerdings nur zur Einsatzstelle, nicht zurück. Ganz anders natürlich bei Wasser im Keller oder einer Ölspur. Im Regelfall wird die Hilfeleistung durch die Alarmierung der nächsten Wehr mit entsprechender Ausrüstung unverantwortlich/lebensgefährlich lange verzögert. (Ggf. könnte man sogar die unterlassene Hilfeleistung bzw. die Garantenstellung in Betracht ziehen, wenn man in einem solchen Fall nicht ausrückt!)

    Aber warum schreibe ich das alles hier, schliesslich ist man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand...

    MfG

    brause

  14. #14
    PePPy Gast
    Also die Polizei wird wohl kaum an der Einsatzstelle die anderen Einsatzkräfte kontrollieren... Ich fand es so richtig wie es gemacht worden ist - meine Meinung!

    Gruß
    PePPy

  15. #15
    Registriert seit
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    235
    Hi

    soviel ich weiß dürfte ihm nichts passieren.
    Er hat zwar vorher nicht gewusst dass Menschenleben in Gefahr sind wie du (Alex22) geschrieben hast - allerdings war das Eigentum des betroffenen in Gefahr. Den Auszug aus dem StGB hast du ja schon geschrieben! Da steht nicht nur drin dass Menschenleben alleine zählen!!
    Eigentum retten/schützen = ebenfalls "hoheitliche" Aufgabe!

    Flo

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