Hallo,


also meine aktuellsten Infos (Quelle reiche ich nach!)

Für gelbe Leuchten gilt:

- Erlaubt als Absicherung einer Unfall-/Arbeits- oder Gefahrenstelle
- nur bei stehendem Fahrzeug (Koppelung mit Feststellbremse!)
- Anlage darf auch ohne Blaulicht funktionieren
- maximal 6 Leuchten (Glühlampen, Strobe oder LED)
- alle gleichzeitig synchron blinkend
- kein Lauflicht, keine richtungsweisung, keine Pfeile
- e-Zulassung erforderlich

Für blaue Leuchten gilt:

- nur falls "Hauptblaulichter" verdeckt sind
- nur bei geöffneter Kofferraumklappe
- als Ersatz für Rundumkennleuchten am Heck (Schlingmann-LED-Blitzer)
- mind. 270° Sichtbarkeit
- Schaltung mit Blaulicht erforderlich
- unabhängig von der Handbremse
- e-Zulassung und K~ Nummer erforderlich