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Thema: Notruf 112 bzw. 110 - Wird die Anschrift des Anrufers angezeigt?

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  1. #1
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    Hallo,
    die einfache Auskunft (Titel, Name, aktuelle Wohnanschrift) aus dem Melderegister der Einwohnermeldeämter ist für jedermann gegen Gebühr möglich. Erweiterte Auskünfte (Geburtsdatum und -Ort, Daten zu ehem. Adressen, Staatsangehörigkeit, Familienstand etc.) sind bei berechtigtem Interesse ebenfalls für Privatpersonen möglich.

    Behörden (wozu die Leitstellen i.d.R. auch zählen) haben im Rahmen ihrer Aufgaben ebenfalls die Möglichkeit der Abfrage. Da für die einfache EMA- Auskunft keine besonderen Bedingungen geknüpft sind, warum sollte dies gerade für die Rettungsleitstelle nicht möglich sein?
    Unsere Leitstelle (NRW) hat auch direkten Zugriff, zumindest auf die Daten der einfachen Auskunft. Dies natürlich auch nicht "einfach so" sondern schon protokolliert.
    Bei Festnetzanschlüssen kann auch die Adresse und der Eigentümer des Anschlusses rückverfolgt werden. Nur bei Mobiltelefonen ist halt die Standortbestimmung derzeit noch aufwändiger.

    Bis dann

    Dominic

  2. #2
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    Zitat Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
    Bei Festnetzanschlüssen kann auch die Adresse und der Eigentümer des Anschlusses rückverfolgt werden. Nur bei Mobiltelefonen ist halt die Standortbestimmung derzeit noch aufwändiger.
    Genau darum geht es mir. ;)

  3. #3
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    Zitat Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
    Bei Festnetzanschlüssen kann auch die Adresse und der Eigentümer des Anschlusses rückverfolgt werden. Nur bei Mobiltelefonen ist halt die Standortbestimmung derzeit noch aufwändiger.
    Jetzt ist natürlich die Frage woher bekommen die die Daten, die zu diesem Telefonanschluss gehören, wenn dieser nicht öffentlich eingetragen ist?
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  4. #4
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Jetzt ist natürlich die Frage woher bekommen die die Daten, die zu diesem Telefonanschluss gehören, wenn dieser nicht öffentlich eingetragen ist?
    Tja, das interessiert mich auch.
    Mein Telefonanschluss ist nicht öffentlich eingetragen.

    Und man kann auch seine Auskunftseinträge beim Einwohnermeldeamt sperren lassen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von eltown Beitrag anzeigen
    Mein Telefonanschluss ist nicht öffentlich eingetragen.
    Tjoar, aber die Telekom selbst weist sicherlich, wohin sie die Rechnung schickt ;)

    Wie das jetzt der ILS übermittelt wird, frag ich die Tage mal an. Vielleicht hat ein Kollege morgen Dienst, dann schau ich mal rein und frag nach :)

    MfG Fabsi

  6. #6
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Tjoar, aber die Telekom selbst weist sicherlich, wohin sie die Rechnung schickt ;)

    Wie das jetzt der ILS übermittelt wird, frag ich die Tage mal an. Vielleicht hat ein Kollege morgen Dienst, dann schau ich mal rein und frag nach :)

    MfG Fabsi
    Und wenn man einen anderen Netzbetreiber hat wie z.b. 1&1 ??
    Mfg
    Eltown

  7. #7
    Registriert seit
    10.12.2001
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Tjoar, aber die Telekom selbst weist sicherlich, wohin sie die Rechnung schickt ;)
    Das würde die Rückverfolgung bei nicht öffentlichen Speicherungen ja auch eine Schnittstelle zur Telekom bedeuten. Was ist mit den anderen Anbietern in Deutschland oder auch Vodafone, T-Mobile usw.?

    Nachdem wir die EMA-Abfrage schon erörtert haben, halte ich die Rückverfolgung von Telefonnummern ohne öffentliche Speicherung für sehr unwahrscheinlich. Ich kann mir echt nicht vorstellen woher die Leitstellen die Daten haben sollten. Wohlgemerkt, wenn sie nicht irgendwo (Telefonbuch) angegeben wurden.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  8. #8
    Registriert seit
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    70
    Eine Rückverfolgung einer Telefonnummer kann nur über öffentlich zugängliche Medien erfolgen.
    Hat jemand den Eintrag in ein Telefonregister verweigert (egal bei welchem Anbieter) kann eine Adressermittlung nur über eine richterliche Anordnung erfolgen.
    Selbst bei einem Notfall dürfen die Netzbetreiber keine Daten einfach so herausgeben.

    Gruß
    Alex

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