Hallo,
die einfache Auskunft (Titel, Name, aktuelle Wohnanschrift) aus dem Melderegister der Einwohnermeldeämter ist für jedermann gegen Gebühr möglich. Erweiterte Auskünfte (Geburtsdatum und -Ort, Daten zu ehem. Adressen, Staatsangehörigkeit, Familienstand etc.) sind bei berechtigtem Interesse ebenfalls für Privatpersonen möglich.
Behörden (wozu die Leitstellen i.d.R. auch zählen) haben im Rahmen ihrer Aufgaben ebenfalls die Möglichkeit der Abfrage. Da für die einfache EMA- Auskunft keine besonderen Bedingungen geknüpft sind, warum sollte dies gerade für die Rettungsleitstelle nicht möglich sein?
Unsere Leitstelle (NRW) hat auch direkten Zugriff, zumindest auf die Daten der einfachen Auskunft. Dies natürlich auch nicht "einfach so" sondern schon protokolliert.
Bei Festnetzanschlüssen kann auch die Adresse und der Eigentümer des Anschlusses rückverfolgt werden. Nur bei Mobiltelefonen ist halt die Standortbestimmung derzeit noch aufwändiger.
Bis dann
Dominic